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Authentifizierte Übermittlung - Vorteil edlohn

Schreiben der Finanzverwaltung betrifft edlohn-Anwender nicht

Ab 1. Januar 2013 besteht die gesetzliche Verpflichtung, die LSt-Anmeldungen authentifiziert zu übermitteln.

Eine Authentifizierung wird auch notwendig, wenn die Merkmale der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) bei der Finanzverwaltung elektronisch abgeholt werden sollen.

Derzeit werden Ihre Mandanten flächendeckend von den zuständigen Finanzämtern angeschrieben.

Schreiben der Finanzverwaltung

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Bitte beachten

In edlohn erfolgt die Authentifizierung bereits seit mehr als 2 Jahren vollständig über das ASP-Kommunikations-Center der eurodata. Lassen Sie sich durch das Schreiben nicht verwirren. Weder Sie noch Ihre Mandanten müssen zur Übermittlung der LSt-Anmeldungen oder zur Abholung der ELStAM-Daten etwas unternehmen - Vorteil ASP-Lösung edlohn.
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