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Beratungsansatz: Hinzuverdienst bei Frührentnern

Hinzuverdienstgrenze rückwirkend zum 1.1.2008 auf 400 EUR erhöht

Viele Rentner bessern ihr Einkommen durch einen Job auf. Für alle Altersrentner unter 65 Jahren und für alle, die eine volle Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, galt bisher eine Hinzuverdienstgrenze von 350 Euro monatlich.

Der Gesetzgeber hat durch das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz diese Grenze rückwirkend zum 1.1.2008 auf 400 EUR erhöht. Zweimal im Jahr dürfen die entsprechenden Rentner außerdem das Doppelte der Hinzurechnungsgrenze verdienen.

Altersrentner unter 65 Jahren bzw. Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, die mehr als 400 EUR hinzuverdienen wollen, müssen dies der Rentenversicherung mitteilen. Die Rente wird dann entsprechend gemindert. Sie erhalten dann nur noch eine sog. Teilrente, die einen höheren Hinzuverdienst erlaubt.

Detailierte Infos zum Thema finden Sie auf der WEB-Site der Deutschen Rentenversicherung

 

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