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Abrechnungsmonat Januar 2011 freigeschaltet

Die Freischaltung der Abrechnung für den Abrechnungsmonat Januar 2011 ist mit der Wartung am Donnerstag, den 6. Januar 2011 planmäßig erfolgt.

Daneben sind die Berechnungen und auch die Auswertungen für die Kurzarbeit 2011 bereits umgesetzt. Im Bereich des Bauhauptgewerbes und des Berliner Baugewerbes ergeben sich keine tariflichen Änderungen. Sollten in den Baunebengewerben noch Tarifänderungen gemeldet werden, erhalten Sie direkt in Ihrer Erfassung einen entsprechenden Hinweis. Auch wurde die Schnellauskunft auf das Jahr 2011 angepasst.

Zusätzlich sind folgende Systemerweiterungen fertiggestellt worden:

  • Neue Hilfsliste zur Überwachung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzliche KV und PV
    Fällt ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr mit seinem Jahresarbeitseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) so tritt die gesetzliche Versicherungspflicht sofort wieder ein. Im Rahmen von Betriebsprüfungen können dann für AN, die privat krankenversichert sind, die gesetzlichen Beiträge nacherhoben werden.

    Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen 49.950 EUR (2010) bzw. 49.500 EUR (2011)

    In edlohn/ETAXlohn wird die Entgeltgrenze sowohl hinsichtlich einer Überschreitung als auch hinsichtlich einer Unterschreitung geprüft. Unter dem Menüpunkt Auswertungen wird eine entsprechende Hilfsliste aktiv, sobald eine der beiden folgenden Konstellationen gegeben ist:

    • In dem Mandanten gibt es mindestens einen versicherungspflichtigen AN mit Bezügen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    oder

    • in dem Mandanten gibt es mindestens einen versicherungsfreien AN mit Bezügen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Neue Version der ELENA-Datenbausteine  (DBKE 2011)
    Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Übermittlung der ELENA-Datensätze besteht nach wie vor. Die Datensatzstruktur für 2011 wurde entsprechend den Vorgaben des DEÜV-Pflichtenheftes und der Zertifizierungsstelle ITSG angepasst.
  • Elektronisches Zahlstellen-Meldeverfahren
    Das elektronische Zahlstellen-Meldeverfahren ist nicht zu verwechseln mit der Möglichkeit zur Befreiung des Arbeitgebers von Einbehaltung und Abführung der Beiträge bei Betriebspensionären.

    Das elektronische Meldeverfahren ist eine neue Verpflichtung ab 2011 und betrifft alle Arbeitgeber, die als Zahlstelle für mindestens einen in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Versorgungsbezugsempfänger dienen.

    Das Verfahren ist sehr umfangreich, da es nicht nur Meldepflichten an die Krankenkasse, sondern auch Rückmeldungen von der Krankenkasse beinhaltet.

    Eine Handlungsempfehlung zur Ingangsetzung des Verfahrens ist derzeit in Vorbereitung. 
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