DAK-Gesundheit informiert über Fehleintrag in der Beitragssatzdatei für das U1-Verfahren
Die DAK-Gesundheit hat die Softwareersteller über einen Fehleintrag in der Beitragssatzdatei zum U1-Erstattungsverfahren informiert und gebeten ihre Anwender entsprechend zu informieren:
„Irrtümlich enthält die Beitragssatzdatei für das U1-Erstattungsverfahren der DAK-Gesundheit Angaben, nach denen mit Gültigkeit seit dem 01.01.2019 das Erstattungsentgelt nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zu begrenzen sei.
Diese Angabe ist nicht richtig.
Das Erstattungsentgelt ist im U1-Erstattungsverfahren der DAK-Gesundheit auch im Jahr 2019 – wie bereits in den Vorjahren – auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen.
Zur Vermeidung von Rückrechnungen in der Entgeltabrechnungssoftware hat sich die DAK-Gesundheit entschieden, eine Korrektur in der Beitragssatzdatei erst mit der Gültigkeit ab 01.03.2019 vorzunehmen.
Korrekturen der bereits für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 28.02.2019 abgegebenen U1-Erstattungsanträge werden damit vermieden.
Soweit aufgrund der aktuellen Einträge in der Beitragssatzdatei im Einzelfall zu hohe Erstattungsanträge gestellt wurden, hat die DAK-Gesundheit diese bereits korrigiert und die Arbeitgeber entsprechend informiert.
Wenn erforderlich, informieren Sie Ihre Anwender bitte entsprechend.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
DAK-Gesundheit“