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DAK-Gesundheit informiert über Fehleintrag in der Beitragssatzdatei für das U1-Verfahren

Die DAK-Gesundheit hat die Softwareersteller über einen Fehleintrag in der Beitragssatzdatei zum U1-Erstattungsverfahren informiert und gebeten ihre Anwender entsprechend zu informieren:

 

„Irrtümlich enthält die Beitragssatzdatei für das U1-Erstattungsverfahren der DAK-Gesundheit Angaben, nach denen mit Gültigkeit seit dem 01.01.2019 das Erstattungsentgelt nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zu begrenzen sei.

Diese Angabe ist nicht richtig.

Das Erstattungsentgelt ist im U1-Erstattungsverfahren der DAK-Gesundheit auch im Jahr 2019 – wie bereits in den Vorjahren – auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen.

Zur Vermeidung von Rückrechnungen in der Entgeltabrechnungssoftware hat sich die DAK-Gesundheit entschieden, eine Korrektur in der Beitragssatzdatei erst mit der Gültigkeit ab 01.03.2019 vorzunehmen.

Korrekturen der bereits für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 28.02.2019 abgegebenen U1-Erstattungsanträge werden damit vermieden.

Soweit aufgrund der aktuellen Einträge in der Beitragssatzdatei im Einzelfall zu hohe Erstattungsanträge gestellt wurden, hat die DAK-Gesundheit diese bereits korrigiert und die Arbeitgeber entsprechend informiert.

Wenn erforderlich, informieren Sie Ihre Anwender bitte entsprechend.

 

Vielen Dank.

 

Freundliche Grüße

DAK-Gesundheit“

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