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Der neue ELENA-Datenbaustein DBKE

Der Datenbaustein "Kündigung/Entlassung" (DBKE) wird ab Juli 2010 zur Pflicht und bringt neue Herausforderungen für das Lohnbüro

Ab dem Abrechnungsmonat Juli 2010 ist bei einer im ELENA-Verfahren meldepflichtigen Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses einer ELENA-Meldung grundsätzlich der Datenbaustein „Kündigung/Entlassung“ (DBKE) anzuhängen.  

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Wann muss der DBKE gemeldet werden ?

Es ist künftig zwischen meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Austrittsgründen zu unterscheiden.

  • Meldepflichtige Austrittsgründe:
    Kündigung Arbeitgeber
    Kündigung Arbeitgeber –  Aufhebungsvereinbarung
    Kündigung Arbeitgeber – außerordentlich
    Kündigung Arbeitnehmer
    Kündigung Arbeitnehmer – Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunkt gekündigt
    -  
    Kündigung Arbeitnehmer – Aufhebungsvereinbarung
    Kündigung Arbeitnehmer – außerordentlich
    -  Ende der Befristung
    -  Ende des Ausbildungsverhältnisses
  • Nicht meldepflichtige Austrittsgründe:
    -  Tod
    Renteneintritt
    Systemwechsel / Innerbetriebliche Versetzung

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Für wen muss der DBKE gemeldet werden ?

Grundsätzlich gilt, dass der DBKE die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III ersetzen soll. Daher ist im Rahmen des ELENA-Verfahrens der DBKE nur für die Arbeitnehmer zu melden, die in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig sind.

  • Von der Übermittlung des DBKE generell ausgenommen sind: 

-  Personengruppe 109 (Geringfügig Beschäftigte)
-  Personengruppe 110 (Kurzfristig Beschäftigte)
Personengruppe 190 (Arbeitnehmer die nur in der UV versicherungspflichtig sind)
Personengruppe 997 (Arbeitnehmer die versicherungsfrei sind)
und Personengruppe 998 (Versorgungsbezugsempfänger)

Die angegebenen Personengruppen werden in edlohn automatisch erkannt und erhalten keinen DBKE

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Was muss im DBKE gemeldet werden?

Die Meldeinhalte des DBKE entsprechen im Wesentlichen den Informationen, die in der Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III zu erfassen sind.

Der Umfang ist im konkreten Fall im wesentlichen abhängig vom Grund des Beschäftigungsendes.

In edlohn werden sie mit Hilfe eines Systems von Plausibilitätsprüfungen direkt bei der Eingabe zu allen Merkmalen geführt, die für die Erstellung eines korrekten DBKE erforderlich sind. Sofern Ihnen die notwendigen Angaben noch nicht vollständig bekannt, kann der AN trotzdem abgerechnet werden. Die fehlenden Daten können dann direkt in der ELENA-Meldung nacherfasst und verschickt werden.

 

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Schulung edlohn - Basis mit aktuellen Infos zum DBKE / kurzfristig noch einige Plätze frei

Für Mittwoch, den 7. Juli 2010 konnten wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner Taylorix Institut für berufliche Bildung kurzfristig ein Seminar edlohn-Basis organisieren.

Hier erhalten Sie aus erster Hand auch eine Einführung in das ELENA-Verfahren und den DBKE.

Bitte melden Sie sich bei Interesse kurzfristig an. Die Teilnehmerzahl ist eng begrenzt, weil jedem Teilnehmer unter Anleitung von zwei Seminarleitern ein eigener PC-Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Inhalte des Seminars edlohn - Basis

Anmeldung zum Seminar edlohn - Basis

 

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