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Der Scheck als Zahlungsmittel hat ausgedient

Banken drehen weiter an der Gebührenschraube bei Schecks und Papierüberweisungen. Scheckdruck im eurodata Rechenzentrum wird eingestellt.

Die aktuellen Niedrigzinsen belasten nicht nur Sparer, sondern auch die Banken. Nach den Großbanken wie Commerzbank (1,50 EUR pro Papier-Überweisung) oder Postbank (0,99 EUR pro Papier-Überweisung) führen nun auch Sparkassen und Volksbanken (bis zu 1,50 EUR pro Papier-Überweisung) Gebühren ein.

Informationen zur Gebührenpolitik bei der Commerzbank in der Wirtschaftswoche (wiwo.de)

Informationen zur Gebührenpolitik bei den Sparkassen und Volksbanken in Stern.de

Informationen zur Gebührenpolitik bei der Postbank in tagesschau.de

 

eurodata stellt den Druck von Schecks zum Ende April endgültig ein

Durch die Entwicklung der Bankgebühren hat die Anzahl der gedruckten Schecks so stark abgenommen, dass der Druck im Rechenzentrum nicht mehr aufrechterhalten werden kann.


Moderne Wege im Zahlungsverkehr

In edlohn unterstützt Sie das eurodata Rechenzentrum dabei, Ihren Mandanten einen  modernen Weg für den Zahlungsverkehr aufzuzeigen:

  • Erstellung der SEPA-Dateien und Einstellung in PISA (nur für ETL-Kanzleien) zur Weiterverarbeitung im Online-Banking durch den Mandanten
    Sie haben die Möglichkeit, die Sepa-Zahlungsdateien in edlohn zu erzeugen und dem Mandanten zur Verfügung zu stellen. Der Mandant hat den großen Vorteil, dass er in wenigen Sekunden alle Zahlungen in jedes Online-Banking-Programm importieren kann. Das spart ihm viel Zeit und es entstehen keine Fehler beim Abtippen der Auszahlungslisten.
  • Direkte Übermittlung der Zahlungsdateien an die Hausbank des Mandanten durch das Rechenzentrum der eurodata
    eurodata übermittelt direkt aus edlohn heraus kostenfrei die Zahlungsdateien an die Hausbank Ihres Mandanten. Dieser muss lediglich in seinem Online-Banking Programm die Dateien mit PIN/TAN noch freizeichnen - einfacher geht es nicht.
    Allgemeine Information zu dem Verfahren finden Sie hier. Bezüglich des elektronischen Freizeichnungsmoduls wendet sich der Mandant bitte an den Lieferanten seiner Online-Banking Software.
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