Dezemberabrechnung für Gerüstbau-Betriebe mit Lohnausgleich ab 16.12.2016 möglich
Lohnausgleichstabelle für Gerüstbau liegt noch nicht vor.
Zum Zeitpunkt
der Freischaltung der Dezemberabrechnung (Wartung vom 24.11.2016) lagen uns die
aktuellen Lohnausgleichstabellen 2016/2017 für das Gerüstbau-Gewerbe noch nicht
vor.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung von Arbeitnehmern mit Anspruch auf
Lohnausgleich erst nach der nächsten Wartung (15.12.2016), also ab dem
16.12.2016 korrekt durchgeführt werden können.