Dezemberabrechnung für Gerüstbau-Betriebe mit Lohnausgleich ab 18.12.2015 möglich
Lohnausgleichstabelle für Gerüstbau erst verspätet bekannt gegeben
Zum Zeitpunkt
der Freischaltung der Dezemberabrechnung (Wartung vom 26.11.2015) lagen uns die
aktuellen Lohnausgleichstabellen 2015/2016 für das Gerüstbau-Gewerbe noch nicht
vor.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung von Arbeitnehmern mit Anspruch auf
Lohnausgleich erst nach der nächsten Wartung (17.12.2015), also ab dem
18.12.2015 korrekt durchgeführt werden können.