Neue Pfändungstabelle ab Juli 2011 – Vorteil edlohn
Höhere Pfändungsfreibeträge ab dem Abrechnungsmonat Juli 2011 werden automatisch berücksichtigt
Das Bundesjustizministerium hat die neue Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO bekannt gegeben. Der Grundpfändungsfreibetrag (“Sockelbetrag”) erhöht sich um 40 Euro.
Gemäß der neuen Tabelle erreicht der Schutz vor Pfändungen damit ab 01.07.2011 für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen eine Höhe von 1.029,99 Euro (bislang 989,99 Euro).
Bei Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung bleiben 1.419,99 Euro (bislang 1.359,99 Euro) pfändungsfrei.
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Umsetzung in edlohn
Die Änderungen durch die neuen Pfändungstabelle werden mit der nächsten Wartung (voraussichtlich 16.06.2011) eingepflegt und systemseitig ab dem Abrechnungsmonat Juli 2011 automatisch berücksichtigt.