Digitale Zeiterfassung ist einfacher als man denkt
Viele stehen dem EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung skeptisch gegenüber. Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG, sieht das Urteil als Chance – für Unternehmen und Angestellte gleichermaßen. In einem Interview mit dem Online Magazin „Robinaut.Net“ erläutert er seine Sichtweise und beschreibt, welche Vorteile sich aus einer digitalen Zeiterfassung ergeben.
Im Rahmen des EuGH-Urteils von Mitte Mai 2019 wurde Christof Kurz als Experte um eine Stellungnahme gebeten, wie er die zu erwartenden Pflichten für die Unternehmer beurteilt. Diese Stellungnahme wurde jetzt in dem Online-Magazin "Robinaut.Net" veröffentlicht.
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier
edtime, die online Arbeitszeiterfassung der eurodata, wird - wie bei einer Expertenmeinung üblich - nur kurz erwähnt.
Vielleicht dennoch ein guter Ansatzpunkt, um Ihren Mandanten eine solide online Zeiterfassung optional auch mit Personaleinsatzplanung (edpep) zu empfehlen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne mit unserem Onboarding-Prozess und gezieltem Informationsmaterial.
Ihr eurodata Team