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Endspurt beim Digitalen Lohnnachweis 2016 - noch ist es nicht zu spät

Nur noch wenige Tage bis zur Abgabefrist 16.02.2017 - Prüfen Sie bitte, ob Sie für alle Mandanten die PIN erfasst haben

Die Abgabefrist für die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises 2016 endet am 16. Februar 2017. Um zu erfahren, bei welchen ihrer Mandanten noch was zu tun ist, filtern sie sich Ihre Mandantenübersicht oben rechts nach „Offene UV-Aktivierungen".

  • Auch für die Fälle für die bisher noch keine PIN erfasst wurde, kann die Abgabefrist noch eingehalten werden.

    Setzen Sie dazu bitte den Dezember 2016 in Korrektur, stellen Sie in den Abrechnungsdaten des Unternehmens unter Einstellungen das Merkmal Teilnahme Digitaler Lohnnachweis auf Ja.

    Erfassen Sie die PIN (im Dezember) unter der Unfallversicherung.

    Berechnen Sie um die Stammdatenabfrage zu erzeugen, dann versenden Sie diese vorab unter Dienste > Digitaler Lohnnachweis > Meldungen versenden. Der Dezember 2016 bleibt in Korrektur.
    Nach ein paar Tagen erhalten Sie die Antwort der Unfallversicherung, danach berechnen Sie erneut. Dabei entsteht der digitale Lohnnachweis 2016. Den Lohnnachweis können Sie ebenfalls übermitteln unter dem Menüpunkt Dienste > Digitaler Lohnnachweis > Meldungen versenden 


Die Zeit ist knapp, aber noch ausreichend! Die DGUV teilt mit, dass es für das Jahr 2016 noch keine Sanktionen für verspätete Abgabe geben wird.

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Wichtiger Hinweis:

Ohne die elektronische Ingangsetzung durch die PIN-Eingabe kann auch der digitale Lohnnachweis im kommenden Jahr nicht übermittelt werden.
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