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Einladung an Ihre Mandanten zur Nutzung von edtime

Arbeitszeiterfassung: Pflicht oder Kür für die Unternehmen - was bedeutet das EuGH-Urteil? Weisen Sie Ihre Mandanten gerne auf unsere News hin.

Um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist es nach dem Urteil des EuGH vom Mai 2019 nur vermeintlich still geworden. Einzelne deutsche Gerichtsurteile nehmen die Arbeitgeber in die Pflicht.

Nutzen Sie unsere News der eurodata Webseite gerne, um Ihre Mandanten up-to-date zu halten. Aus edlohn können Sie die Mandanten zu edtime einladen. Damit sind die Mitarbeiterdaten für den neuen Nutzer von edtime bereits vorhanden. Mit dem Monatsabschluss erhalten Sie die Zeitdaten automatisch für die weitere Verarbeitung in edlohn.

Die neuen edtime Anwender werden von der Systemberatung "abgeholt", die die Ersteinrichtung wie auch die vierwöchige kostenlose Testphase sorgfältig begleitet.

Wenn Sie selbst edtime zu wenig kennen, um überzeugende Argumente für Ihre Mandanten zu haben, wenden Sie sich an edtime-support@eurodata.de

Die Kolleginnen und Kollegen vereinbaren eine kostenlose Online-Präsentation für Sie.

Selbstverständlich können Sie auch an unserem Web-Seminar Online Zeiterfassung einfach und schnell mit edtime - Überblick für Interessenten teilnehmen. Zu der Veranstaltung am 10. August um 10:00 Uhr können sich auch interessierte Mandanten über den Link anmelden.

 

Wir sind für Sie da.

Herzlichst

Ihr eurodata Team

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