Elektr. Meldeverfahren Entgeltersatzleistung (EEL) wird zur Pflicht
Frühzeitiger Start des erweiterten Pilotbetriebs in edlohn
Mit dem "Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)" wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Gewährung und die Berechnung von bestimmten Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld) im vollelektronischen Datenaustausch durchzuführen.
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5-stufiges Verfahren zum Datenaustausch
Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, alle notwendigen Schritte zur Gewährung und Ermittlung der Entgeltersatzleistungen vollelektronisch durchzuführen. Daraus ergibt sich am Beispiel einer Verdienstbescheinigung für das Krankengeld folgendes 5-stufiges Verfahren:
1. Elektronische Anforderung von Vorerkrankungszeiten bei der Krankenkasse durch den Lohnabrechner
Wenn Sie unsicher sind, ob bei der Ermittlung des Lohnfortzahlungszeitraumes Vorerkrankungszeiten zu berücksichtigen sind, rufen Sie künftig nicht mehr bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers an, sondern fordern direkt in Ihrem Abrechungssystem edlohn solche Vorerkrankungszeiten bei der Krankenkasse elektronisch an.
2. Elektronische Rückmeldung von Vorerkrankungszeiten durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse meldet Vorerkrankungszeiten zurück. Das ASP Kommunikations-Center der eurodata reicht diese Informationen unmittelbar in die Anwendung in die Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers weiter.
3. Elektronische Übermittlung der Verdienstbescheinigung durch den Lohnabrechner
Unter Berücksichtigung möglicher Vorerkrankungszeiten erstellen Sie eine Verdienstbescheinigung und übermitteln diese über edlohn an die Krankenkasse.
4. Elektronische Rückmeldung des Krankengeldes durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld für den betroffenen Arbeitnehmer und meldet dieses zurück. Das ASP Kommunikations-Center der eurodata reicht diese Informationen unmittelbar in die Anwendung in die Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers weiter.
5. Elektronische Übermittlung der beitragspflichtigen Einnahme nach § 23c SGB IV durch den Lohnabrechner
Ist die Höhe des Krankengeldes bekannt, kann eine möglicherweise vorhandene beitragspflichtige Einnahme nach § 23c SGB IV ermittelt und an die Krankenkasse gemeldet werden. -
Im Endausbau Wegfall einer Vielzahl von Papierbescheinigungen
Der Datensatz sieht derzeit 10 unterschiedliche Verdienstbescheinigungen mit unterschiedlichen Adressaten vor, die künftig durch entsprechende elektronische Meldebausteine ersetzt werden:
Krankenversicherung
01 Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld
02 Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld
03 Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld
04 Entgeltbescheinigung KV bei Versorgungskrankengeld
Rentenversicherung
11 Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
12 Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Unfallversicherung
21 Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld
22 Entgeltbescheinigung UV bei Übergangsgeld
23 Entgeltbescheinigung UV bei Kinderpflege-Verletztengeld
Bundesagentur für Arbeit
31 Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld -
edlohn ganz vorne mit dabei - Start des erweiterten Pilotbetriebs für das neue Verfahren im Juli 2011
Es ist damit zu rechnen, dass zum Start des neuen, sehr umfangreichen Verfahrens nicht alle Krankenkassen auf die elektronische Datenrückmeldung vorbereitet sind. Derzeit kann deshalb davon ausgegangen werden, dass - analog zum Verfahren für die LFZ-Anträge - in einer Übergangszeit die papiergebundene Abwicklung in Verbindung mit der telefonischen Kontaktaufnahme bei den Institutionen noch akzeptiert wird.
In edlohn starten wir mit der Auslieferung der neuen Version (voraussichtlich 14. Juli 2011) den erweiterten Pilotbetrieb mit den KV-Bescheinigungen bei Krankengeld, Kinderpflege-Krankengeld und Mutterschaftsgeld.
Voraussichtlich Ende Juli wird die Funktionalität allen Anwendern zur Verfügung stehen