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Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen

Vorteil ASP-Lösung edlohn: Rückmeldungen von den Behörden werden direkt in die Anwendung übermittelt

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit haben "Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen" aufgestellt. Die Grundsätze sind inzwischen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt worden.

Die Teilnahme an dem elektronischen Datenaustausch ist ab Januar 2011 verpflichtend. Die Lohnentwicklung der eurodata arbeitet bereits heute mit Hochdruck an der Umsetzung des Verfahrens. Dazu wird das ASP-Kommunikations-Center weiter ausgebaut.

Ziel ist es, bereits im laufenden Jahr 2009 die elektronischen Übermittlung der ersten nachstehend aufgeführten Bescheinigungen zu ermöglichen.

Der Vorteil des elektronischen Verfahrens besteht insbesondere darin, dass von den zuständigen Gegenstellen der Sozialversicherung verschiedene Informationen wie z.B. Vorerkrankungszeiten oder Entgeltersatzleistungen elektronisch zurückgeliefert werden. Ziel ist es, Ihnen diese Informationen direkt bei dem betroffenen Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.

Ebenfalls umgesetzt wird in diesem Zusammenhang die Implementierung der elektronischen Rückmeldung der SV-Nummer, zu der die Krankenkassen verpflichtet sind.

  • Liste der möglichen Meldungen mit Abgabegrund
    • 01 Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld
    • 02 Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld
    • 03 Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld
    • 04 Entgeltbescheinigung KV bei Versorgungskrankengeld
    • 11 Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen med. Reha
    • 12 Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe
    • 21 Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld
    • 22 Entgeltbescheinigung UV bei Übergangsgeld
    • 23 Entgeltbescheinigung UV bei Kinderpflege-Verletztengeld
    • 31 Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld
    • 41 Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen
    • 51 Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 23c SGB IV)
    • 61 Vorerkrankungszeiten KV
    • 71 Höhe der Entgeltersatzleistung
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