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ELENA-Verfahren: Datenabruf durch die öffentliche Verwaltung erst ab 2014

Arbeitgeber müssen Entgeltdaten vorläufig weiter an die zentrale Speicherstelle melden

Die Spitzen der CDU/FDP-Koalition haben sich darauf geeinigt, im Rahmen des ELENA-Verfahrens den Datenabruf durch die Sozialbehörden von 2012 auf das Jahr 2014 zu verschieben.

Zur Frage der Meldepflicht für den Arbeitgeber gibt es derzeit noch keine Informationen. Lediglich die Pflicht zur Übermittlung des Datenbausteins "Kündigung und Entlassung (DBKE)" soll wohl ausgesetzt werden.

Bezüglich der konkreten Vorgehensweise in der lohn- und Gehaltsabrechnung muss der politische Entscheidungsprozess abgewartet werden, da es zur Aussetzung der gesetzlichen Übermittlungspflicht einer Gesetzesänderung bedarf.

Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Übermittlungspflicht weiter fort.

 

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