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ELStAM-Verfahren / Gefahren bei der nächsten Lohnsteuerprüfung

ELStAM kann zur digitalen Falle im Lohnbüro werden - intensive fachliche Vorbereitung notwendig

Aufgrund der Fortgeltung der Lohnsteuerkarte 2010 (Übergangsphase) sind die bisher zugrunde gelegten Daten in zahlreichen Abrechnungsfällen nicht mehr aktuell. Der umfassende Pilotbetrieb an dem edlohn/ETAXlohn im vergangenen Jahr bereits mitwirkte, hat gezeigt, dass in vielen Fällen die bei der Finanzverwaltung gespeicherten ELStAM von den im Lohnsystem gespeicherten Daten abweichen.

  • Zwingende Anwendung der ELStAM-Merkmale
    Rein rechtlich besteht für Sie als Lohnabrechner die Schwierigkeit, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Arbeitnehmer eines Mandanten im ELStAM-Verfahren, den Lohnsteuerabzug nicht mehr aufgrund der Merkmale auf der Lohnsteuerkarte vornehmen dürfen, sondern ausschließlich anhand der vom Bundeszentralamt digital gelieferten ELStAM-Daten - selbst wenn diese offensichtlich nicht aktuell sein sollten.
  • Übergangsregelung für das Einführungsjahr 2013
    Für das Einführungsjahr 2013 haben Sie zur Erleichterung beim Umstieg die Möglichkeit, auf die sofortige Anwendung der abgerufenen ELStAM zu verzichten. Sie können die Lohnsteuererhebung für die Dauer von 6 Kalendermonaten nach der Anmeldung weiter nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Papierbescheinigung und nicht nach den abgerufenen ELStAM durchführen.
    So wird u.a. die Möglichkeit geschaffen, dass Sie dem Arbeitnehmer die abgerufenen ELStAM zur Überprüfung vorab mitteilen kann. Eine solch verzögerte Anwendung der ELStAM ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.
  • Letzter Termin für den Einstieg in das neue digitale Verfahren
    Spätestens bis Dezember 2013 müssen die Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren angemeldet und ELStAM abgerufen sein. Fehlen die ELStAM, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich mit Steuerklasse 6 abzurechnen.

Die Finanzverwaltung hat einen Leitfaden für das Lohnbüro entwickelt, in dem die häufigsten Abweichungen erläutert werden. Daneben wird erklärt, ob und ggf. welche Maßnahmen im Falle falscher ELStAM zu treffen sind. Sobald eine Anmeldung zum ELStAM-Verfahren erfolgt ist, läuft die 6-Monats-Frist.
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Empfehlung:

Derzeit sammelt das ETL-Personal-Kompetenzcenter mit edlohn erste Erfahrungen im ELStAM-Verfahren. Die neue Funktionalität wird mit der Auslieferung der neuen Version 8.1 (Auslieferung voraussichtlich Mitte März 2013) allgemein freigeschaltet.

Wir empfehlen dringend, den Leitfaden der Finanzverwaltung durchzuarbeiten, bevor Sie die ersten Mandanten zum ELStAM-Verfahren anmelden - sonst könnte es bei der nächsten LSt-Prüfung teuer werden.

ELStAM-Leitfaden der Finanzverwaltung

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