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Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend ab 1.1.2013

Die geänderten Programmablaufpläne (PAP) für das Jahr 2013 wurden am 21.02.2013 rückwirkend zum 01.01.2013 gültig.

Die Anhebung des Grundfreibetrags um 126 Euro auf 8.130 Euro führt zusammen mit der verbesserten Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer. Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für 2013 rückwirkend geändert. Die neuen Programmablaufpläne sind spätestens ab 1. April 2013 anzuwenden.

  • Rechtslage

    Der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber/Lohnbüro grundsätzlich zu korrigieren (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG). Die Art und Weise der Neuberechnung ist dabei aber nicht zwingend festgelegt (Bundestags-Drucksache 16/11740 vom 27. Januar 2009, Seite 26). Sie kann erfolgen durch

    - Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume,
    - Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder
    - Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug.

    Eine Verpflichtung zur Neuberechnung scheidet aus, wenn z. B. der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben ist.
  • Kurzarbeitergeld

    Durch die geänderten Programmablaufpläne kommt es auch zu aktualisierten KUG-Tabellen und damit auch zu Veränderungen bei der KUG-Auszahlung. Bereits abgegebene Anträge sind für die betreffenden Monate nochmals neu zu erstellen. Die Bundesagentur für Arbeit bittet in diesem Zusammenhang die Arbeitgeber in ihrem Anschreiben mit der Einreichung der Korrektur-Leistungsanträge und der korrigierten Abrechnungslisten darauf hinzuweisen, dass die Korrektur aufgrund des neuen Gesetzes zum Abbau der kalten Progression und der aktualisierten KUG-Tabelle erfolgt.

  • Umsetzung in edlohn

    In edlohn werden mit der Wartung am 14. März 2013 die neuen Programmablaufpläne ausgeliefert.

    Eine automatische systemseitige Korrektur aller Arbeitnehmer mit einer Steuerklasse ist nicht zielführend, da viele Anwender eine Erstattung im Rahmen der Abrechnung von Sonstigen Bezügen oder ggf. auch mit dem systemseitigen LSt-Jahresausgleich zum Ende des Jahres durchführen wollen.

    edlohn macht Ihnen die Korrektur dennoch sehr einfach: Setzen Sie die betroffenen Arbeitnehmer ab Januar 2013 einfach in Korrektur (TIPP: Um einen guten Überblick zu bekommen, welche Arbeitnehmer mit einer Steuerklasse abgerechnet werden, lassen Sie sich in Ihrer Bildschirmansicht die Steuerklasse des Arbeitnehmers anzeigen). Die Lohnsteuer für bereits abgerechnete Monate wird dann mit der nächsten Abrechnung vollautomatisch gemäß dem neuen Programmablaufplan korrigiert und mit der aktuellen Abrechnung verrechnet - einfacher geht es nicht!

    Bei KUG-Abrechnungen bzw. Saison-KUG-Abrechnungen in diesen Monaten kann es auch zu einer Veränderung der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes kommen. Die Anträge werden im Korrekturmonat neu erzeugt.

 

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