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EuGH – Urteil zur genauen Erfassung der Arbeitszeit

Empfehlen Sie Ihren Mandanten edtime aktiv in Verbindung mit edlohn – das Webinar am 28. Mai 2019 stellt den Nutzen gezielt vor

EuGH – Urteil zur genauen Erfassung der Arbeitszeit

Höchste Zeit für edtime

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Zeiterfassung „verpflichtet“. Der bürokratische Aufwand wird in allen Medien heftig diskutiert. Der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert, dass man auf Anforderungen der digitalen „Arbeitswelt 4.0“ nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren könne.

Mit edtime können Sie Ihren Mandanten ganz klar eine Lösung 4.0 empfehlen.

Einfache Bedienbarkeit und Integration von Apps für Smartphone und Tablet sorgen für hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitern, Integration in die Lohnabrechnung verringert den bürokratischen Aufwand für die Unternehmer. Die sichere Dokumentation auch für MiLoG (Mindestlohngesetz), ein integrierter Urlaubsworkflow und die Archivierung der Daten im eurodata Hochleistungsrechenzentrum in Saarbrücken sind weitere Argumente, mit denen edtime als Premium Produkt platziert ist. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist so günstig, dass niemand erst auf neue Gesetze warten muss. edtime rechnet sich auf jeden Fall.

Weisen Sie daher Ihre Mandanten gerne auf das kostenlose Webinar am Dienstag, 28.05.19 um 11:00 Uhr hin. In der online Vorstellung von edtime werden wir auf die Einladung aus edlohn nochmals gezielt hinweisen. Den Link zur Webinaranmeldung finden Sie hier.

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