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Flexibilisierung der Übermittlung der Beitragsnachweise

Termine für Übermittlung der Beitragsnachweise in 2014

 

Für die späteste Abgabe der Beitragsnachweise gilt jeweils ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt. Danach müssen die Beitragsnachweise der Einzugsstelle spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der SV-Beiträge vorliegen, also um0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.

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Neu in edlohn/ETAXlohn: 
Die Übermittlungsfristen werden nun systemseitig überwacht. Damit die Beitragsnachweise rechtzeitig bei den Krankenkassen eingehen, wird der Übermittlungstag systemseitig immer einen Arbeitstag vor dem spätesten Übermittlungstermin eingestellt. Im Bedarfsfall können Sie diesen Termin natürlich mandantenbezogen nach wie vor immer ändern.

In der angegebenen Tabelle finden Sie die systemseitig eingestellten Übermittlungstage für 2014:

 

 

2014

Übermittlung 
BN durch eurodata
(Standardeinstellung)

Wochentag

BN bei der 
Krankenkasse bis
spätestens (0:00 Uhr)

Wochentag

Fälligkeit der
SV-Beiträge

Wochentag

Januar

24.

Freitag

27.

Montag

29.

Mittwoch

Februar

21.

Freitag

24.

Montag

26.

Mittwoch

März

24.

Montag

25.

Dienstag

27.

Donnerstag

April

23.

Mittwoch

24.

Donnerstag

28.

Montag

Mai

22.

Donnerstag

23.

Freitag

27.

Dienstag

Juni

23.

Montag

24.

Dienstag

26.

Donnerstag

Juli

24.

Donnerstag

25.

Freitag

29.

Dienstag

August

22.

Freitag

25.

Montag

27.

Mittwoch

September

23.

Dienstag

24.

Mittwoch

26.

Freitag

Oktober

24.

Freitag

27.

Montag

28.

Dienstag

29.

Mittwoch

November

21.

Freitag

24.

Montag

26.

Mittwoch

Dezember

18.

Donnerstag

19.

Freitag

23.

Dienstag

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