Freischaltung Abrechnungsmonat Januar 2022
Am 21. Dezember 2021 hat uns die ITSG über die Verlängerung der erhöhten Erstattungssätze beim Corona-KUG und beim Saison-KUG bis zum 31. März 2022 informiert. Am 23. Dezember 2021 wurden dann von der Bundesagentur für Arbeit die ab 2022 geltenden KUG-Antragsunterlagen veröffentlicht.
Damit Sie möglichst frühzeitig mit den Abrechnungen ins neue Jahr starten können, haben wir uns entschlossen, das Januar-Release 2022 zu splitten.
Am 6. Januar 2022 liefern wir alle Änderungen aus, die Sie für die korrekte Abrechnung eines "normalen" Mandanten benötigen. Darin enthalten sind:
- Freischaltung des Abrechnungsmonats Januar 2022 für alle Mandanten
- S-KUG-Formulare für die Dezember-Abrechnung 2021
- Lohnausgleich Gerüstbau für Dezember 2021
- Anpassung Beitragstarife Gerüstbau ab Januar 2022
- Anpassung Beitragstarife Bauhauptgewerbe ab Januar 2022
In der Folgewoche (voraussichtlich Donnerstag, den 13. Januar 2022) liefern wir dann die Ende Dezember 2021 beschlossenen Anpassungen zum Corona-KUG und Saison-KUG bereits aus.
Aktuell arbeitet die Lohnentwicklung der eurodata mit Hochdruck an notwendigen Anpassungen der DEÜV-Verfahren sowie an Erweiterungen, die Ihnen die Abrechnung zum Start ins neue Jahr 2022 erleichtern sollen.
Unter der Voraussetzung, dass die Software-Änderungen in den kommenden Tagen die Qualitätssicherung ohne Probleme durchlaufen, können Sie sich auf folgende Erweiterungen freuen:
- Erweiterungen Berechnungsprotokoll Soll-/Istentgelt (Anregungen aus dem erweiterten Pilotbetrieb)
- Export der Übersicht der Verträge zur Zukunftssicherung im Excel-Format
- Export der Daten zur Schwerbehindertenabgabe im CSV-Format zum Einlesen in REHADAT
- Export der Daten zur neuen monatlichen Verdiensterhebung (VE) zum Upload (https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#)
- Notwendige Anpassungen des Datensatzes zur Betriebsdatenpflege (DSBD) um vorgegebene Rechtsformen
- Notwendige Anpassungen des Datensatzes zum Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - neue Pflichtfelder
- Notwendige Anpassungen im DEÜV-Meldeverfahren (z.B. Geburtsland wird Pflicht bei fehlender SV-Nummer)