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Neue Version 8.9

Mit der Auslieferung der neuen Version am heutigen 27.11.2014 erfolgt die Freischaltung der Dezember-Abrechnung 2014

Da in edlohn mit der Dezember-Abrechnung immer auch die automatische Beitragsschätzung für den Januar des Folgejahres erfolgt, kann die Dezember-Abrechnung immer erst freigegeben werden, wenn die Beitragsberechnung für das Folgejahr umgesetzt ist.

Die für edlohn verantwortliche Entwicklungsabteilung hat in den vergangenen Monaten mit Hochdruck an der Umsetzung des ab Januar 2015 geltenden neuen Verfahrens zur Ermittlung der Krankenkassenbeiträge gearbeitet.

Mit Auslieferung der neuen Version 8.9 ist dies nun umgesetzt, so dass am 27. November 2014 die Dezember-Abrechnung 2014 und somit auch die automatische Beitragsschätzung für Januar 2015 freigegeben werden kann.

Folgende Punkte wurden umgesetzt

  • Freischaltung der Dezemberabrechnung 2014 mit Lohnsteuerjahresausgleich
  • Standard Nettoabzug ohne Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag (EBV)
  • Vorbelegung der Druckeinstellungen für den Rechenzentrumsdruck bei der Neuanlage
  • Beitragsschätzung Januar 2015
  • Ablauf der Übergangsregelung für Midijobs zum 31.12.2014

    Erweiterungen in der Version 8.9
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