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Freischaltung Dezemberabrechnung 2015 mit der Wartung am 26.11.2015

Die Wartung am 26.11.2015 dreht sich ganz um den anstehenden Jahreswechsel 2015/2016

Ab dem 27.11.2015 kann die Dezemberabrechnung durchgeführt werden.
Die Schätzung der Januarbeiträge erfolgt dann mit den uns zurzeit vorliegenden Beitragssätzen.

Wie bereits angekündigt, wird mit der Dezemberabrechnung der eigens vom Bundesministerium der Finanzen bereitgestellte Programmablaufplan zur Berücksichtigung der rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrages verwendet.
Als Information für die Arbeitnehmer wird auf der Entgeltabrechnung Dezember hierzu systemseitig ein Info-Text aufgedruckt.

Außerdem erfolgt wie jedes Jahr im Dezember der Lohnsteuerjahresausgleich mit den bekannten Prüfungen.
Dieses Jahr neu hinzugekommen ist eine Prüfung zum neuen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Wurde unterjährig der Zusatzbeitrag geändert, so ist der Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchzuführen.
Hier kommt systemseitig der gleiche Hinweis, wie bei unterjähriger Veränderung von anderen sozialversicherungsrelevanten Parametern:
„Kein Lohnsteuerjahresausgleich – Änderung der Parameter zur Berechnung der Vorsorgepauschale.“

Als Vorbereitung zur neuen Jahresmeldung (Gr. 92) an die Unfallversicherung für das Jahr 2015, wird es eine Formularvorlage zur Erfassung von Vortragswerten geben. Dies soll den Anwendern, die im Jahr 2015 unterjährig mit der Abrechnung begonnen haben (Systemwechsel) und bisher die Daten zur Unfallversicherung noch nicht vorgetragen haben, die Arbeit erleichtern.

Auf Grund Ihrer Anregungen wurden auch einige Anpassungen an der neuen Oberfläche sowie in der eLohnakte vorgenommen.

Nähere Informationen finden Sie hier in der Freigabemitteilung

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