Freischaltung Dezemberabrechnung 2015 mit der Wartung am 26.11.2015
Die Wartung am 26.11.2015 dreht sich ganz um den anstehenden Jahreswechsel 2015/2016
Ab dem 27.11.2015 kann die Dezemberabrechnung
durchgeführt werden.
Die Schätzung der
Januarbeiträge erfolgt dann mit den uns zurzeit vorliegenden
Beitragssätzen.
Wie bereits angekündigt, wird mit der Dezemberabrechnung der
eigens vom Bundesministerium der Finanzen bereitgestellte
Programmablaufplan zur Berücksichtigung der
rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrages verwendet.
Als
Information für die Arbeitnehmer wird auf der
Entgeltabrechnung Dezember hierzu systemseitig ein
Info-Text aufgedruckt.
Außerdem erfolgt wie jedes Jahr im Dezember der
Lohnsteuerjahresausgleich mit den bekannten Prüfungen.
Dieses Jahr neu hinzugekommen ist eine Prüfung zum neuen
Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Wurde
unterjährig der Zusatzbeitrag geändert, so ist der
Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchzuführen.
Hier kommt
systemseitig der gleiche Hinweis, wie bei
unterjähriger Veränderung von anderen
sozialversicherungsrelevanten Parametern:
„Kein
Lohnsteuerjahresausgleich – Änderung der Parameter zur Berechnung der
Vorsorgepauschale.“
Als Vorbereitung zur neuen Jahresmeldung (Gr. 92) an die Unfallversicherung für das Jahr 2015, wird es eine Formularvorlage zur Erfassung von Vortragswerten geben. Dies soll den Anwendern, die im Jahr 2015 unterjährig mit der Abrechnung begonnen haben (Systemwechsel) und bisher die Daten zur Unfallversicherung noch nicht vorgetragen haben, die Arbeit erleichtern.
Auf Grund Ihrer Anregungen wurden auch einige Anpassungen an der neuen Oberfläche sowie in der eLohnakte vorgenommen.
Nähere Informationen finden Sie hier in der Freigabemitteilung