Keine ELENA-Meldung ohne Versicherungsnummer
Automatische Rückmeldung mit Version 5.3 freigeschaltet
Im Rahmen des Elena-Verfahrens 2010 werden von den Annahmestellen der Sozialversicherung nur Meldungen mit gültiger Versicherungsnummer des Arbeitnehmers verarbeitet.
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Rückmeldung der Versicherungsnummer durch die Krankenkasse
Die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sieht vor, dass die Krankenkasse künftig verpflichtet wird, in folgenden Fällen die korrekte SV-Nummer eines Arbeitnehmers zu ermitteln und an den Arbeitgeber elektronisch zurückzumelden:
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Anmeldung/Sofortmeldung eines Arbeitnehmers ohne Versicherungsnummer
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Anmeldung/Sofortmeldung eines Arbeitnehmers mit falscher Versicherungsnummer
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Einzigartiger Service in edlohn
Seit der Auslieferung der neuen Version 5.3 werden im erweiterten Pilotbetrieb die ersten rund 4.200 von der Bundesknappschaft gelieferten SV-Nummern vollautomatisch, direkt und sicher in edlohn/ETAXlohn zurückgemeldet.
Diesen Service kann Ihnen derzeit sonst keiner bieten - Vorteil ASP-Lösung edlohn.