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Info für alle Betriebe des Gerüstbaugewerbes in Berlin

Zuständigkeit der Sozialkasse ändert sich!

Ab Januar 2016 treten neue Tarifverträge im Gerüstbauerhandwerk in Kraft, die zahlreiche Verfahrensänderungen zur Folge haben:

Künftig wird es danach ein bundeseinheitliches Sozialkassenverfahren für sämtliche Betriebe des Gerüstbauerhandwerks geben.

Für Betriebe mit Sitz in Berlin gibt es neben den inhaltlichen Änderungen in den Verfahren noch darüber hinaus eine wesentliche Veränderung:

Ab Januar 2016 findet ein Zuständigkeitswechsel statt – danach wird die Sozialkasse des Gerüstbauergewerbes in Wiesbaden (www.sokageruest.de) für sämtliche Betriebe des Gerüstbauerhandwerks zuständig sein.

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass die Zuständigkeit für Betriebe mit Sitz in Berlin bis einschließlich Monatsmeldung Dezember 2015 bei der Berliner Sozialkasse verbleibt. Auch für den Lohnausgleich in der Periode bis einschließlich 01. Januar 2016 ist noch die Berliner Sozialkasse zuständig.

Für die Zeiträume ab Meldung Januar 2016 ist dann die Sozialkasse des Gerüstbauerhandwerks in Wiesbaden für die Durchführung der Sozialkassenverfahren auch für Betriebe mit Sitz in Berlin zuständig.

Umsetzung in edLohn:                                                       

Da für den Lohnausgleich 2015/2016 noch die Berliner Sozialkasse zuständig ist, muss im Januar 2016 auch noch diese Kasse berücksichtigt werden, damit die Berechnung des Lohnausgleichs richtig erfolgen kann.

Die Tarifwerte der Berliner Sozialkasse werden ab 01.01.2016 an die der Sozialkasse des Gerüstbauergewerbes in Wiesbaden systemseitig angepasst.

Ab Februar stellen wir für Sie  auf die Sozialkasse des Gerüstbauergewerbes in Wiesbaden um.
Damit erfolgt der Zuständigkeitswechsel durch Ihr Service-Rechenzentrum voll automatisch.

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