Beratungsansatz: Mindestlöhne beachten
Neue Mindestlöhne im Baugewerbe und im Maler- und Lackiererhandwerk
- Aktuell
Im Baugewerbe und im Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab 1.7.2011 neue Mindestlöhne - Übersicht über die Mindestlöhne
Die Zollbehörden pflegen regelmäßig eine Übersicht über die aktuell geltenden Mindestlöhne der betroffenen Branchen
zur aktuellen Übersicht der Zollbehörden
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Wichtiger Hinweis:
In der Sozialversicherung ist immer das mindestens geschuldete Entgelt beitragspflichtig. Aus diesem Grund werden in Branchen, in denen ein Mindestlohn gilt, die SV-Beiträge mindestens auf der Grundlage des jeweiligen Mindestlohns fällig (sog. Phantomlohn). Die Einhaltung von Mindestlöhnen sind zunehmend auch Gegenstand im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen durch die RV-Träger.
(Stand: 1.7.2011)