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Konjunkturpaket 2 - Tarifänderung

Änderung des ESt-Tarifs ausgeliefert

Im Rahmen des Konjunkturpaketes 2 wurde auch der Einkommensteuertarif 2009 geändert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Lohnsteuer-Berechnung. Am 4. März 2009 hat das Bundesfinanzministerium mit dem BMF-Schreiben IV C 5 - S 2361/08/10003 den geänderten Programmablaufplan 2009 zur Berechnung der Lohnsteuer veröffentlicht.

Die geänderte Berechnung wurde in edlohn am Freitag, den 20. März 2009 um 15.00 Uhr ausgeliefert.

Wenn Sie nach diesem Zeitpunkt die Erfassung neu starten, arbeiten Sie mit dem neuen Steuertarif.

Die Auswirkungen sind allerdings eher gering. Bei einem Arbeitnehmer mit 2.000 EUR Bruttoeinkommen bringt die Tarifänderung folgenden Vorteil:

  • Steuerklasse 1: 8,09 EUR LSt/SolZ pro Monat
  • Steuerklasse 3: 7,00 EUR LSt/SolZ pro Monat

Für bereits abgerechnete Monate bietet sich aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge an, die Steuerberechnung im Rahmen des systemseitigen LSt-Jahresausgleichs im Dezember 2009 automatisch korrigieren zu lassen.

Sofern Sie jedoch für einzelne Arbeitnehmer die Steuerberechnung bereits mit dem nächsten anstehenden Abrechnungsmonat korrigieren wollen, setzen Sie die betroffenen Arbeitnehmer bitte ab Januar 2009 in Korrektur.

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