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Praxis-TIPP: Ausweis von Echtstunden auf den Entgeltabrechnungen von Gebäudereinigern

Gebäudereiniger-Innung und RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. empfehlen Ausweis von Echtstunden

Als unmittelbare Auswirkung des Entsendegesetzes empfehlen sowohl die Innungen der Gebäudereiniger als auch auch die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. bei der Führung der Arbeitszeitnachweise den Ausweis von Echtstunden.

Damit die Arbeitnehmer die Führung der Stundenkonten besser nachvollziehen können, haben Sie in edlohn die Möglichkeit, auf der Entgeltabrechnung die in Echtstunden umgerechneten Stundenwerte als Zusatzinformation auszuweisen.

Stellen Sie dazu im Menüpunkt Mandant > Druckeinstellungen > Entgeltabrechnung das Merkmal Echtzeitanzeige auf "ja". Bei allen Stundenangaben werden nun als Zusatzinformation die Industiestunden in Echtstunden umgerechnet und für den Arbeitnehmer ausgewiesen. 

Erhalten haben wir diesen Praxis-TIPP aus der Kanzlei Niewald & Partner (Bottrop)

 

 

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