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Vorteil edlohn: Der Gesetzgeber verschärft das Tempo bei der Digitalisierung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

edlohn ist bestens für den elektronischen Datenaustausch mit den Institutionen gerüstet - Sie benötigen weder Elster noch Dakota

Nachdem nun in edlohn die elektronische Übermittlung der Lohnfortzahlungsanträge (AAG) erfolgreich umgesetzt wurde, wird der elektronische Datenaustausch mit den Institutionen in den kommenden Wochen und Monaten weiter ausgebaut. Nachfolgend haben wir die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für das Jahr 2011 im Überblick zusammengefasst:

Zweites Quartal 2011

  • Erweiterung des Datensatzes zur Unfallversicherung

    Der Datenbaustein zur Unfallversicherung (DBUV) ist seit 2009 bereits Bestandteil jeder DEÜV-Meldung. Ursprünglich sollte der DBUV den arbeitgeberbezogenen Lohnnachweis ab 2011 ersetzen. Da auf Seiten der Unfallversicherung jedoch noch Auswertungslücken vorhanden sind, wurde der Parallelbetrieb (sowohl DBUV  als auch AG-bezogener Lohnnachweis) auf die Jahre 2011 und 2012 ausgedehnt.

    Mit der Erweiterung des Datenbausteins DBUV, die bis Juni 2011 systemseitig umgesetzt sein muss, sollen die Lücken im Verfahren der Unfallversicherung geschlossen werden.

 

  • Neuer Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit

    Die Bundesagentur für Arbeit hat den im Rahmen einer DEÜV-Meldung zu übermittelnden Tätigkeitsschlüssel eines Arbeitnehmers angepasst. Aus dem bisher 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel wird nun ein 9-stelliger Schlüssel. Er bildet nun folgende Merkmale ab

    Stelle 1-5: ausgeübter Beruf
    Stelle 6:    höchster allgemeinbildender Schulabschluss
    Stelle 7:    höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
    Stelle 8:    Kennzeichen für Arbeitnehmerüberlassung
    Stelle 9:    Vertragsform

    Der neue Tätigkeitsschlüssel wird zum 1.12.2011 zur Pflicht. Bereits im zweiten Quartal 2011 werden Sie die Möglichkeit erhalten, den neuen Tätigkeitsschlüssel parallel zu erfassen. Da beim Übergang von alt auf neu die Zuordnungen nur teilweise eindeutig sind, werden Sie im Laufe der kommenden Monate Teile des neuen Tätigkeitsschlüssels nachpflegen müssen. Es ist allerdings der große Vorteil der zentralen Datenhaltung in edlohn, dass wir Sie an einigen Stellen durch zentrale Datenmigrationen beim Einpflegen unterstützen können.

 

 

Drittes Quartal 2011

 

  • Elektronische Verdienstbescheinigung für das Krankengeld / Verletztengeld / Übergangsgeld

    Analog zur elektronischen Übermittlung der LFZ-Anträge (AAG) sollen ab Juli 2011 die Entgeltbescheinigungen zum Antrag auf Lohnersatzleistungen (Krankengeld / Verletztengeld / Übergangsgeld) elektronisch bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung eingereicht werden. In edlohn beginnen wir mit den Bescheinigungen für das Krankengeld, das Kinderpflege-Krankengeld und das Mutterschaftsgeld. Das Besondere an diesem neuen Verfahren ist, dass künftig die Krankenkassen auch abrechnungsrelevante Daten zu einem Arbeitnehmer (z.B. anrechenbare Vorerkrankungszeiträume oder die Höhe des Krankengeldes) elektronisch zurückmelden.

    In edlohn/ETAXlohn werden Sie die neuen elektronische Entgeltmeldungen direkt aus Ihrer Anwendung heraus übermitteln können. Von den Krankenkassen zurückgemeldete Informationen stellen wir beim betroffenen Arbeitnehmer unmittelbar in dessen Stammdaten ein.

 

 

Viertes Quartal 2011

  • Elektronische Lohn-Steuerkarte (Elsterlohn II)

    Wer als Arbeitgeber ab Januar 2012 einen neuen lohnsteuerpflichtigen Mitarbeiter einstellt, erhält die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) des Arbeitnehmers anhand der Identifikationsnummer und des Geburtsdatums elektronisch und verschlüsselt vom Bundeszentralamt für Steuern.

    Der Pilotbetrieb für das neue elektronische Abrufverfahren, an dem auch eurodata teilnehmen wird, startet voraussichtlich am 28.7.2011. Das ASP-Kommunikations-Center der eurodata wird für Sie die Daten zentral beim Bundeszentralamt für Steuern abholen und Ihnen auf sichere und bequeme Art und Weise direkt in der edlohn-Anwendung zur Verfügung stellen - Sie werden vor Ort kein ELStER-Zertifikat benötigen.

  • Sozialausgleich (GKV-Finanzierungsgesetz)

    Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz vom 22.12.2010 wurde die Einführung eines einkommensunabhängigen Zusatzbeitrags beschlossen. Um Beitragszahler vor einer unverhältnismäßig hohen Belastung zu schützen, wurde gleichzeitig ein Sozialausgleich eingeführt. Dieser Sozialausgleich greift, sofern ein festgelegter durchschnittlicher Zusatzbeitrag die individuelle Belastungsgrenze des Arbeitnehmers von 2 % seiner beitragspflichtigen Einnahme übersteigt.

    Der Sozialausgleich ist ab dem 1.1.2012 von Ihnen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung abzuwickeln. Zur Durchführung und Prüfung des Sozialausgleichs wird das elektronische Meldeverfahren erweitert. Die Krankenkassen benötigen bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen zusätzlich eine elektronische GKV-Monatsmeldung mit Informationen zum Arbeitnehmer. Im Gegenzug teilen die Krankenkassen in einem neuen Datensatz "Krankenkassenmeldung" mit, ob bzw. in welcher Art und Weise ein Sozialausgleich durchzuführen ist.

 

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Fazit:

Durch die zunehmende Digitalisierung und vor allem durch die Weiterentwicklung der Prozesse zu einem elektronischen Datenaustausch mit den Institutionen gewinnen die komplexen technischen Systemzusammenhänge eine immer größere Bedeutung. Immer mehr Arbeitgeber, die heute mit Vor-Ort-Lösungen ihre Löhne und Gehälter noch selbst abrechnen, werden künftig an der Technik scheitern.

Ihr WEB-basiertes Lohnsystem edlohn mit der zentralen Datenhaltung im Hochleistungsrechenzentrum der eurodata und dem zentralen Datenaustausch im eurodata ASP-Kommunikations-Center verschafft Ihnen hier einen entscheidenen Vorsprung gegenüber Ihrer Konkurrenz - nutzen Sie die Chance zur Neuakquise.

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