Lohnsteuer-Nachschau eine scharfe Waffe des Finanzamtes
Wenn der Prüfer unangekündigt auftaucht, dürfen keine formalen Fehler gemacht werden
ist keine Außenprüfung im herkömmlichen Sinn. Hier soll im Wesentlichen nur geklärt werden, ob die buchhalterischen und papiermäßigen Abläufe auch tatsächlich sind, wie sie gegenüber der Finanzverwaltung angegeben wurden.
Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau kann sich ein Prüfer ohne vorherige
Ankündigung vor Ort im Betrieb einen Eindruck verschaffen über
- die räumlichen Verhältnisse,
- das tatsächlich eingesetzte Personal
- den üblichen Geschäftsbetrieb.
Zusammengefasst sind drei wesentliche Punkte zu beachten:
(1) Die Lohnsteuer-Nachschau erfolgt idR ohne Vorankündigung
(2) Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, sobald der
Prüfer im Haus ist.
(3) Es ist ein nahtloser Übergang zur LSt-Außenprüfung möglich. Eine gesonderte
Prüfungsanordnung ist hierfür nicht erforderlich.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) und Finanzamt arbeiten nun Hand in Hand
Mit dem Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) wurde beim Zoll
die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ eingerichtet. Hierzu werden in
den Betrieben entsprechende Kontrollen durchgeführt. Da für die Prüfung der
steuerlichen Sachverhalte die Landesfinanzbehörden zuständig sind, können nun
im Rahmen der LSt-Nachschau auch Vorprüfungen für die Prüfer der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgenommen werden. Entweder kommen die Kollegen
von der Finanzkontrolle gleich mit den LSt-Prüfern oder hinterher.
Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat als neue Aufgabe, die Einhaltung des Mindestlohnes zu kontrollieren. Dabei spielen die formalen Dokumentationspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz eine wichtige Rolle. Die LSt-Nachschau wird künftig sicherlich als Schwerpunkt die Einhaltung der Dokumentationspflichten nach dem MiLoG beinhalten.
Große Chance für qualifizierte Lohn-Dienstleister
Derzeit registrieren wir eine verstärkte Nachfrage nach fachlicher Zuarbeit und Unterstützung bei der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Viele gewerbliche Unternehmer sind verunsichert, ob bzw. wie sie alle formalen Erfordernisse im Rahmen des neuen Mindestlohnes erfüllen. Das ist die Akquise-Chance für qualifizierte Lohnbüros und Steuerberater !!