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Lohnsteuer-Nachschau eine scharfe Waffe des Finanzamtes

Wenn der Prüfer unangekündigt auftaucht, dürfen keine formalen Fehler gemacht werden

Mit der LSt-Nachschau will der Gesetzgeber die zeitnahe ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer sicherstellen. Die LSt-Nachschau

ist keine Außenprüfung im herkömmlichen Sinn. Hier soll im Wesentlichen nur geklärt werden, ob die buchhalterischen und papiermäßigen Abläufe auch tatsächlich sind, wie sie gegenüber der Finanzverwaltung angegeben wurden.


Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau kann sich ein Prüfer ohne vorherige Ankündigung vor Ort im Betrieb einen Eindruck verschaffen über
- die räumlichen Verhältnisse,
- das tatsächlich eingesetzte Personal
- den üblichen Geschäftsbetrieb.

Zusammengefasst sind drei wesentliche Punkte zu beachten:
(1) Die Lohnsteuer-Nachschau erfolgt idR ohne Vorankündigung
(2) Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, sobald der Prüfer im Haus ist.
(3) Es ist ein nahtloser Übergang zur LSt-Außenprüfung möglich. Eine gesonderte Prüfungsanordnung ist hierfür nicht erforderlich.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) und Finanzamt arbeiten nun Hand in Hand

Mit dem Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) wurde beim Zoll die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ eingerichtet. Hierzu werden in den Betrieben entsprechende Kontrollen durchgeführt. Da für die Prüfung der steuerlichen Sachverhalte die Landesfinanzbehörden zuständig sind, können nun im Rahmen der LSt-Nachschau auch Vorprüfungen für die Prüfer der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgenommen werden. Entweder kommen die Kollegen von der Finanzkontrolle gleich mit den LSt-Prüfern oder hinterher.

 

Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat als neue Aufgabe, die Einhaltung des Mindestlohnes zu kontrollieren. Dabei spielen die formalen Dokumentationspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz eine wichtige Rolle. Die LSt-Nachschau wird künftig sicherlich als Schwerpunkt die Einhaltung der Dokumentationspflichten nach dem MiLoG beinhalten.

 

Große Chance für qualifizierte Lohn-Dienstleister

Derzeit registrieren wir eine verstärkte Nachfrage nach fachlicher Zuarbeit und Unterstützung bei der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Viele gewerbliche Unternehmer sind verunsichert, ob bzw. wie sie alle formalen Erfordernisse im Rahmen des neuen Mindestlohnes erfüllen. Das ist die Akquise-Chance für qualifizierte Lohnbüros und Steuerberater !!

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