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LSt-Bescheinigung 2012 / Änderungen

Durch die Verschiebung des ELStAM-Verfahrens sind in 2012 Besonderheiten zu beachten

Bei der LSt-Bescheinigung 2012 ergeben sich einige Änderungen, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben:

  • Kein AGS mehr notwendig

    Der auf der LSt-Karte 2010 eingetragene Allgemeine Gemeindeschlüssel (AGS) ist in vielen Fällen aufgrund des Umzugs des Arbeitnehmers veraltet. Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung den Datensatz dahingehend geändert, dass bei der Übertragung der LSt-Bescheinigungen 2012 der AGS nicht mehr benötigt wird. Damit ist in edlohn/ETAXlohn eine zwingende Eingabe des AGS unter den Abrechnungsdaten des AN (Steuermerkmale) nicht mehr notwendig. Die Warnung bei fehlendem AGS wurde entfernt.

 

  • Korrekte Postleitzahl beim Arbeitnehmer erforderlich

    Aus der Postleitzahl und dem Ort des Arbeitnehmers wird bei der Erstellung des Datensatzes das für die Übermittlung zuständige Finanzamt abgeleitet. Falls Sie in den Abrechnungsdaten eine Phantasie-Postleitzahl eingetragen haben, kann kein zugeordnetes Finanzamt gefunden werden. Es kommt in diesen Fällen ab Januar 2012 zu der Fehlermeldung "unvollständig: ungültige PLZ". Bitte tragen Sie eine gültige Postleitzahl ein. Bei Auslandspostanschriften wird für Zwecke der besonderen LSt-Bescheinigung auf die Postleitzahl des Unternehmens zurückgegriffen.

 

  • Verschärfte Plausibilitätsprüfungen

    Die Finanzverwaltung hat die Plausibilitätsprüfungen verschärft. Aus diesem Grund sind auf der LSt-Bescheinigung 2012 die Steuermerkmale auf der linken Seite nicht mehr bearbeitbar. Um die Steuermerkmale zur korrigieren, ist eine Korrektur der Abrechnungsdaten notwendig.

    Eingaben bei den Steuermerkmalen werden stärker geprüft. So sind wie z.B. Kinderfreibeträge bei Steuerklasse V und VI nicht zulässig, eine Ehegattenkonfession darf nur bei Steuerklasse III, IV , V und VI erfasst werden. Hier werden bei falschen Eingaben systemseitig entsprechende Fehlermeldungen angezeigt.
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