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Midijob ab 01.07.2019

In edlohn sind die neuen Beitragsberechnungen und die DEÜV-Meldungen angepasst.

 

Die rechtliche Einschätzung, ob es sich um eine Beschäftigung im Übergangsbereich handelt, sind weiterhin außerhalb von edlohn von Ihnen durchzuführen. Erst nach dieser Einschätzung kann in edlohn die korrekte Schlüsselung vorgenommen werden.

Zur Überprüfung der möglichen Fälle finden Sie in der Schnellerfassung eine neue Formularvorlage Überprüfung Midijob-Grenze, die Sie bei der Neubewertung unterstützen soll. Diese Vorlage enthält die Merkmale Gesamtbrutto – Vormonat, Midijob und Regelmäßiges Jahresentgelt.

 

Beitragsabrechnung
Durch die Erhöhung der Verdienstspanne auf 1300 € wird es mehr Abrechnungsfälle im Übergangsbereich geben als bisher, was zu einer finanziellen Entlastung für die betroffenen Arbeitnehmer führt.

Die Warnungen und Hinweise in edlohn sind entsprechend der neuen Grenze angepasst.

Auch Arbeitnehmer, die bisher auf die Anwendung der Gleitzone in der Rentenversicherung verzichtet haben, erhalten ab dem Abrechnungsmonat Juli 2019 ein höheres Netto, da der Verzicht auf die Anwendung der Regelung in der Rentenversicherung ab dem 01.07.2019 entfällt. Diese Anpassung wird systemseitig durchgeführt.

 

DEÜV-Meldungen
Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Meldeverfahren nach § 5 Abs. 10 DEÜV ab 01.07.2019 – analog der Gleitzone – gesondert zu kennzeichnen, sofern ein Arbeitsentgelt gemeldet wird. Zugelassen sind hierbei im zukünftigen Kennzeichen Midijob die folgenden Möglichkeiten:

0 = Kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV / Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung (Verzicht nur noch für Meldezeiträume bis zum 30.06.2019 relevant)

1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV (tatsächliche Arbeitsentgelte in allen Entgeltabrechnungszeiträumen von 450,01 € bis 1.300,00 €)

2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV (Meldung umfasst sowohl Entgeltabrechnungszeiträume mit Arbeitsentgelten von 450,01 € bis 1.300,00 € als auch solche mit Arbeitsentgelten unter 450,01 € und/oder über 1.300,00 €)

In den Meldungen ist weiterhin, zusätzlich zur Angabe der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, das tatsächliche Arbeitsentgelt, das ohne Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs zu berücksichtigen wäre, zu melden. Anzugeben ist dieses tatsächliche Arbeitsentgelt im neuen Feld Entgelt Rentenberechnung im Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME). Das Merkmal wird systemseitig befüllt.

 

Besonderheiten für das Meldejahr 2019

 

Meldezeiträume ausschließlich vor dem 01.07.2019

In Entgeltmeldungen, die ausschließlich Zeiträume vor dem 01.07.2019 umfassen, ist das Kennzeichen Midijob wie folgt zu befüllen:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone / bei Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung

1 = bei monatlichen Arbeitsentgelten, die durchgehend in der Gleitzone liegen

2 = bei monatlichen Arbeitsentgelten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone liegen

Wie bisher ist das beitragspflichtige Entgelt im Feld Entgelt anzugeben. Es erfolgt keine Angabe im neuen Feld Entgelt Rentenberechnung.

 

Meldezeiträume, die über den 30.06.2019 hinausgehen

In Entgeltmeldungen, die Zeiträume umfassen, die über den 30.06.2019 hinausgehen, ist das Kennzeichen Midijob wie folgt zu befüllen:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone oder des Übergangsbereichs

1 = bei monatlichen Arbeitsentgelten, die durchgehend in der Gleitzone bzw. nach dem 30.06.2019 im Übergangsbereich liegen

2 = bei Arbeitsentgelten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone bzw. nach dem 30.06.2019 im Übergangsbereich liegen/ bei Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung vor dem 01.07.2019 und Arbeitsentgelt im Übergangsbereich nach dem 30.06.2019

Wird eine Beschäftigung in der Gleitzone bis 30.06.2019, in der auf die Reduzierung des Arbeitnehmerbeitrags in der Rentenversicherung verzichtet worden ist, mit einem Entgelt in den Grenzen des Übergangsbereichs über den 30.06.2019 hinaus fortgeführt, ist das Kennzeichen 2 zu verwenden.

Ist das Kennzeichen Midijob mit 1 oder 2 zu befüllen, ist zusätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt im Feld Entgelt das Entgelt, das der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist, im neuen Feld Entgelt Rentenberechnung anzugeben. Dabei handelt es sich im Jahr 2019 für Beschäftigungen in der Gleitzone vor dem 01.07.2019 um das verminderte beitragspflichtige Entgelt (Gleitzonen-Entgelt) und für Beschäftigungen im Übergangsbereich nach dem 30.06.2019 um das Entgelt, das ohne Anwendung der Regelungen zum Übergangsbereich beitragspflichtig wäre (tatsächliches Entgelt).

Sofern die Meldung auch Zeiträume umfasst, in denen keine Beschäftigung in der Gleitzone/ im Übergangsbereich vorlag, fließen die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungszeiten auch in die zusätzliche Angabe des der Rentenberechnung zu Grunde zu legenden Entgelts ein.

Ist das Kennzeichen Midijob mit 0 befüllt, wird kein Entgelt im neuen Feld Entgelt Rentenberechnung angegeben.

 

Meldezeiträume ausschließlich nach dem 30.06.2019

In Entgeltmeldungen, die ausschließlich Zeiträume nach dem 30.06.2019 umfassen, ist das Kennzeichen Midijob wie folgt zu befüllen:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

1 = monatliches Arbeitsentgelt, das durchgehend im Übergangsbereich liegt

2 = monatliches Arbeitsentgelt, das sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs liegt.

Ist das Kennzeichen Midijob mit 1 oder 2 zu befüllen, ist zusätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt im Feld Entgelt auch das Entgelt, das der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist, im neuen Feld Entgelt Rentenberechnung anzugeben. Dabei handelt es sich um das Entgelt, das ohne Anwendung der Regelungen zum Übergangsbereich beitragspflichtig wäre (tatsächliches Entgelt).

Sofern die Meldung auch Zeiträume umfasst, in denen keine Beschäftigung im Übergangs-bereich vorlag, fließen die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungszeiten auch in die zusätzliche Angabe des der Rentenberechnung zu Grunde zu legenden Entgelts ein.

Ist das Kennzeichen Midijob mit 0 befüllt, wird kein Entgelt im neuen Feld Entgelt Rentenberechnung angegeben.

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