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Mindestlohn / Online-Prüfung auf der Basis des Gesamtbruttos möglich

Auch bei Festbezugsempfängern können Problemfälle auf einen Blick identifiziert werden

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 11. Juli 2014 erhält die Bundesrepublik Deutschland ab 1. Januar 2015 zum ersten Mal seit ihrem Bestehen einen allgemeingültigen flächendeckenden Mindestlohn.

  • edlohn-Anwender sind im Vorteil / Mindestlohnprüfung bereits möglich

    Wie der Stundenlohn des Arbeitnehmers genau zu ermitteln ist, der in die Mindestlohnprüfung eingehen soll, wird erst in den kommenden Wochen konkretisiert werden. Insbesondere bei Festbezugsempfängern ist dabei ein zugrundliegender Stundenlohn nicht auf den ersten Blick abschätzbar.

    Damit Sie dennoch schon frühzeitig Ihre Mandanten auf mögliche Problemfälle aufmerksam machen können, haben Sie in edlohn die Möglichkeit, sich selbst pro Mandant eine Onlineprüfung auf einen Mindestlohn einzurichten. Die durch die Onlineprüfung ermittelten Daten können Sie dann im CSV-Format exportieren und entsprechend aufbereiten.

    In die Mindestlohnprüfung geht immer ein normierter Stundenlohn ein, der auf der Basis des Gesamtbruttos und der wöchentlichen Arbeitszeit automatisch ermittelt wird.

    Beschreibung Mindestlohnprüfung

 

 

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