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Neue Version 6.2.0 mit Datenbaustein DBKE online

ELENA-Verfahren wird ab der Juli-Abrechnung um den Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) erweitert

Ab dem Abrechnungszeitraum Juli 2010 sind Sie gesetzlich verpflichtet, beim Austritt eines Arbeitnehmers zusätzlich zu den bisherigen ELENA-Meldungen, weitere Angaben zum Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung zu übermitteln.

Die öffentlichen Diskussionen zum Datenschutz im Rahmen des ELENA-Verfahrens sind allerdings nicht ohne Folgen geblieben. So wurden die urspünglich enthaltenden Freitext-Informationen (z.B. Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens) wieder entfernt.

  • Arbeitnehmer ohne Meldepflicht beim Kündigungsbaustein DBKE

edlohn prüft bei der Bearbeitung des Austritts systemseitig, ob ein DBKE-meldepflichtiger Arbeitnehmer vorliegt. So müssen Sie z.B. für Geringfügig Beschäftigte keinerlei Zusatzangaben zum DBKE machen

  • Arbeitnehmer mit Meldepflicht beim Kündigungsbaustein DBKE

Für meldepflichtige Arbeitnehmer müssen Sie ab dem Abrechnungsmonat Juli 2010 von Ihrem Mandanten eine Vielzahl von Informationen zum Austritt erfragen. Da die Anzahl der benötigten Informationen bei Kündigung durch den Arbeitnehmer wesentlich geringer sind, haben wir Ihnen zu diesem Zweck zwei Faxvorlagen erstellt. Die Reihenfolge der Informationen entspricht der Reihenfolge in Ihrer Anwendung, so dass eine schnelle Erfassung ermöglicht wird.

Erfassungsbogen Austritt - allgemein

Erfassungsbogen Austritt - Kündigung durch Arbeitnehmer

  • Keine bzw. unvollständige Informationen zum Austritt eines Arbeitnehmers

Auch wenn Sie von Ihrem Mandanten noch keine bzw. nicht alle Informationen zum Austritt eines Arbeitnehmers erhalten haben, können Sie die Abrechnung wie gewohnt durchzuführen.

In diesem Fall erhalten Sie nach dem Abrechnen eine Nachricht, dass die ELENA-Meldung nicht verschickt werden kann. Durch Doppelklick auf die Nachricht gelangen Sie an die Stelle, an der der Datenbaustein nachträglich vervollständigt und zur Übermittlung freigegeben werden kann. 

  • ELENA-Verfahren als Chance zur Akquisition neuer Mandate 

Das ELENA-Verfahren verursacht bei der Weiterentwicklung und der laufenden Pflege von edlohn erheblichen Aufwand bei eurodata. Auch die Arbeit bei Ihnen vor Ort nimmt mit dem DBKE weiter zu. Dennoch sollten wir das Bestreben des Gesetzgebers, weitere elektronische Verfahren einzuführen, gemeinsam auch als Chance für die Neuakquise sehen. 

Im Gegensatz zu den Mandanten, die mit einem Vor-Ort-System ihre Löhne noch selbst abrechnen, sind Sie mit edlohn in allen elektronischen Verfahren optimal aufgestellt. Die seit Jahren stetig wachsenden Abrechnungszahlen in edlohn sprechen für sich.

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