Neue Version 7.7
GKV-Monatsmeldung, Rückmeldungen der Krankenkassen
Mit der neuen Version 7.7 wurde das edlohn-System in folgenden Bereichen erweitert:
- GKV-Monatsmeldung: Verarbeitung der Krankenkassenmeldungen
Mit der neuen Version 7.7 werden die von den Krankenkassen gemeldeten Anforderungen zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung in edlohn angezeigt. Es wird eine Systemnachricht erzeugt. Sie finden die von den Krankenkassen eingegangenen Meldungen unter Dienste / SV-Meldungen / Meldungen von Krankenkassen. Die Meldung der Krankenkasse gibt an, ob eine GKV-Monatsmeldung abgegeben werden muss oder ob keine GKV-Monatsmeldung erforderlich ist. Durch Markieren und Importieren der Meldung wird der entsprechende Arbeitnehmer ab dem geforderten Monat in Korrektur gesetzt und das Merkmal „Mehrfachbeschäftigung“ entsprechend eingestellt. Die angeforderten GKV-Monatsmeldungen (ggfs. auch Stornierungen) werden dann vollautomatisch systemseitig mit der nächsten Abrechnung erzeugt und übermittelt. - SV-Meldungen: Datei Nr. und Versendedatum in der Übersicht der SV-Meldungen
Das Versendedatum und die Datei Nr. der SV-Meldungen werden für die ab der neuen Version erzeugten SV-Meldung in der Übersicht der SV-Meldungen angezeigt. - EEL-Meldungen: Protokoll für Entgeltbescheinigung bei Mutterschaftsgeld
Die EEL-Protokolle wurden um das Protokoll für die Entgeltbescheinigung bei Mutterschaftsgeld erweitert. - AAG: Protokollierung des Vorabversandes und Einzelversand für AN möglich
Wenn für einen Arbeitnehmer mehrere AAG-Anträge zum Versand bereitstehen, können die Anträge nun einzeln vor dem Abrechnen versendet werden. Der Vorabversand wird in der Übersicht der AAG-Anträge unter Bemerkungen vermerkt. Bitte beachten: Ein AAG-Antrag und ein dazugehöriger Stornoantrag können nur zusammen versendet werden. - Rechnungswesen: Neue Kontenrahmen 51 + 65
Es stehen zwei neue Kontenrahmen zur Kontenzuordnung zur Verfügung:
51 – KFZ–Branche
65 – ADHOGA - Krankenkassen: Fusion der AOK Saarland und AOK Rheinland-Pfalz – 5. Umlagesatz wird eingeführt
Durch die Fusion der AOK Saarland und AOK Rheinland-Pfalz wird ein 5. Umlagesatz eingeführt. Die Krankenkassenübersicht wurde um den 5. Umlagesatz erweitert. Die bestehenden Umlagesätze der Krankenkassen haben sich unter Umständen verschoben. Es wird eine systemseitige Warnung ausgegeben, wenn der Umlagesatz sich geändert hat. - Beitragsnachweise: Beitragsnachweis nur mit Vortragswerten kann versendet werden
Ein Beitragsnachweis kann nun ausschließlich durch Erfassung von Vortragswerten (ohne Arbeitnehmerbeiträge und ohne dass ein Arbeitnehmer zugeordnet ist) erzeugt und bereitgestellt werden. - Entgeltabrechnung: Neue optionale Druckmöglichkeiten – Monatliche Arbeitszeit, AG-Gesamtaufwand
Bei den Druckeinstellungen zur Entgeltabrechnung kann angegeben werden, ob die monatliche Arbeitszeit bzw. der AG-Gesamtaufwand auf die Entgeltabrechnung gedruckt werden soll. - Personengruppen: Azubis und Teilnehmer an dualen Studiengängen, die kein Entgelt beziehen sind mit Personengruppe 102 abzurechnen
Für Auszubildende und Teilnehmer an dualen Studiengängen, die kein Arbeitsentgelt erhalten, haben die Vertreter der Spitzenverbände der GKV nun klargestellt, dass wieder die Personengruppe 102 anzuwenden ist. So ist nun auch die Kombination Personengruppe 102 mit Beitragsgruppenschlüssel 0110 wieder möglich. Bei Azubis und Teilnehmern an dualen Studiengängen die ein Entgelt beziehen, das unter der Geringfügigkeitsgrenze (325 EUR) liegt, ist der Personengruppenschlüssel 121 anzuwenden.