Das neue edlohn Portal ist da. Jetzt mit einem Klick hier schon mal ausprobieren.
Sektionen
Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Neue Version 7.8 online

Neue Version 7.8 online

elektronisch unterstützte Betriebsprüfung, digitale Lohnschnittstelle und ELStAM-Verfahren standen im Mittelpunkt

Mit der neuen Version 7.8 wurden alle Voraussetzungen zur Teilname an der Pilotierung in folgenden Verfahren umgesetzt

  • Digitale Lohnschnittstelle (DLS)
  • elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

  • elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Zusätzlich wurden folgende Erweiterungen implementiert:

  • EEL-Verfahren

    Die elektronisch übermittelbaren EEL-Bescheinigungen wurden um 3 weitere Bescheinigungen erweitert:

    - Entgeltbescheinigung für die UV bei Verletztengeld (Grund 21)

    - Entgeltbescheinigung für die UV bei Übergangsgeld (Grund 22)

    - Entgeltbescheinigung für die UV bei Kinderpflege-Verletztengeld (Grund 23)

    Bescheinigungen mit Grund 21 und 23 werden grundsätzlich an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermittelt. Die Ausnahme bilden privat versicherte Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmer mit Personengruppe 109, 110 oder 190. Hier erfolgt eine Übermittlung an die Unfallversicherung.

    Bescheinigungen mit Grund 22 werden immer an die Unfallversicherung übermittelt.

    Die Protokolle der Bescheinigungen wurden um das Protokoll für die Entgeltbescheinigung KV bei Versorgungskrankengeld erweitert.
    (weitere Protokolle folgen in den kommenden Versionen)

  • Datensatz Betriebsdaten (DSBD)

Für die Änderung von Betriebsdaten hat die Bundesagentur für Arbeit Abgabegründe eingeführt, die genauer bezeichnen sollen, welche Daten geändert wurden (z.B. Anschrift). Außerdem soll der Arbeitgeber nach einer Änderung entscheiden können, ob er den DSBD versenden möchte. Wenn es sich z.B. lediglich um eine Änderung der Schreibweise des Firmennamens handelt, soll kein DSBD übermittelt werden.

Bei Änderung der Betriebsdaten erhalten Sie nun in edlohn beim Abrechnen einen Hinweis, dass Daten geändert wurden. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie den Datensatz versenden möchten.

  • SV-Meldungen

Für die GKV-Monatsmeldung (Grund 58) wurde ein eigenes Formular eingeführt. Es ähnelt den sonstigen SV-Meldungen, ist aber nicht dem Arbeitnehmer auszuhändigen und wird daher auch nicht im RZ-Druck berücksichtigt.

SV-Meldungen mit ungültiger UV-Mitgliedsnummer werden zukünftig nicht mehr elektronisch verschickt (die Meldungen werden ohnehin abgelehnt). Diese Meldungen werden mit der Bemerkung "manuell" gekennzeichnet. Sie erhalten eine entsprechende Warnung und eine Systemnachricht.

Die SV-Meldungen werden zeitlich chronologisch absteigend in der Übersicht angezeigt. Außerdem können die SV-Meldungen eines Arbeitnehmers nach dem Meldezeitraum gefiltert werden.

  • Auswertungen

Auf dem Lohnkonto werden zukünftig geänderte Fehlzeiten mit Änderungshistorie angezeigt.  

Zur besseren Übersicht des Arbeitgeber-Aufwandes finden Sie nun unter dem Menüpunkt eine erweiterte Lohnartenübersicht.

  • Anwendung

Wir empfehlen bei großen Mandanten aus Sicherheitsgründen ein regelmäßiges Zwischenspeichern. Aus diesem Grund erhalten Sie nun eine Speichererinnerung, wenn Sie nach einer Änderung 30 Minuten (Voreinstellung) nicht gespeichert haben.

Sie haben die Möglichkeit, die Erinnerungszeiten abzuändern oder die Erinnerung ganz zu entfernen. Die Speichererinnerung kann unter dem Menüpunkt Extras, aber auch bei der Erinnerung direkt (gelbe Zeile) eingestellt werden.

Wartungstermine werden ab sofort 78 Stunden vorher unten in der Statusleiste angezeigt.

Artikelaktionen