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Neue Version 7.9

Voraussichtliche Auslieferung am Donnerstag, 27.9.2012

Die neue Version 7.9 (Voraussichtliche Auslieferung am Donnerstag, den 27.9.2012) stand ganz im Zeichen der technischen Vorbereitungen für das ELStAM-Verfahren. Zusätzlich wurden folgende Erweiterungen umgesetzt:

  • EEL-Verfahren
    Entgeltbescheinigung BA – Übergangsgeld
  • Leistungen
    Unter dem Menüpunkt Berater > Leistungen zuordnen können nun für Leistungen eigene Benennungen vergeben werden.
    Der Standard-Leistungskatalog wurde um fünf sog. manuelle Leistungen erweitert. ETL-Anwender können diese manuellen Leistungen nicht exportierten (siehe ETLnet)
    Ausbau von Filterfunktionen  - siehe Beschreibung -
  • PISA (nur für ETL-Anwender)
    Erweiterung der nach PISA exportierbaren Auswertungen um die Kostenstellenliste und die Lohnsteueranmeldung.
  • SV-Meldungen bei Personengruppen 109 und 110
    Die Servicestelle der Gesetzlichen Krankenkassen GmbH (ITSG) hat ihr Pflichtenheft bezüglich der Problematik der An- und Abmeldepflicht bei geringfügigen Arbeitnehmer, die kein Arbeitsentgelt erzielen, erweitert.

    „Bei laufendem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen von geringfügig Beschäftigten (PGS 109) ist bei entgeltlosen Monaten grundsätzlich entweder ein Austrittsdatum oder eine entsprechende Fehlzeit zu verwenden. Sofern diese Daten nicht im Entgeltabrechnungssystem eingetragen sind, ist es bei Unterbrechungen von mehreren zusammenhängenden Monaten ohne Entgelt auch zulässig, eine Abmeldung mit Grund 34 zum Ende des ersten entgeltlosen Monats sowie eine Anmeldung Grund 13 zum Beginn des ersten Monats mit Entgelt systemseitig zu generieren. Die Sofortmeldepflicht entfällt in diesen Fallgestaltungen.“

    „Bei Rahmenarbeitsverträgen für kurzfristig Beschäftige (PGS 110) ist eine Anmeldung mit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung und eine Abmeldung mit dem letzten Tag der Beschäftigung abzugeben. Wird eine kurzfristige Beschäftigung auf der Basis eines Rahmenarbeitsvertrages für länger als einen Monat unterbrochen, ist nach Ablauf dieses Monats eine Abmeldung mit Grund 34 und bei Wiederaufnahme der Beschäftigung ein Anmeldung mit Grund 13 zu erstatten."

    Mit der Auslieferung der neuen Version 7.9 wird deshalb in edlohn/ETAXlohn für Arbeitnehmer mit PGS 109 oder PGS 110 systemseitig automatisch eine Ab- bzw. Anmeldung erzeugt wenn der o.g. Sachverhalt eintrifft. Die Eingabe einer Fehlzeit oder eines Austrittsdatums ist nicht erforderlich.

    Beispiel:
    Eine Aushilfe mit Personengruppe 109
    - hat im September kein Entgelt und im Oktober wieder Entgelt 
    > es wird keine Meldung erforderlich

    - hat im September und im Oktober kein Entgelt, der November ist jedoch mit Entgelt belegt
    > Abmeldung mit der Oktober-Abrechnung zum 30.09. mit Grund 34
    > Anmeldung mit der November-Abrechnung zum 01.11. mit Grund 13
  • Sozialversicherung
    Neuer Personengruppenschlüssel 124 für Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Rückmeldungen der Krankenkassen bei Mehrfachbeschäftigung
    Zur Vorbereitung der systemseitigen Verarbeitung der Krankenkassen Rückmeldungen wurden für den Bereich Mehrfachbeschäftigung und Gleitzone Felder neu angeordnet bzw. hinzugefügt. Die neuen Felder finden Sie unter SV-Merkmale > Mehrfachbeschäftigung /Gleitzone.

    Bei der Eingabe der Entgelte aus anderen Beschäftigungen muss nun unterschieden werden, ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung im Bereich der Gleitzone oder eine Mehrfachbeschäftigung im Zusammenhang mit der Prüfung der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG-Überschreitung) handelt.

    Für die Erfassung einer Mehrfachbeschäftigung im Bereich BBG-Überschreitung nutzen Sie das bisherige Feld Entgelt aus einer weiteren Beschäftigung. Für eine Mehrfachbeschäftigung im Bereich der Gleitzone nutzen Sie bitte die neuen Felder Fremdentgelt lfd – manuell und Fremdentgelt einmal – manuell.

    Für die Arbeitnehmer, die innerhalb der Gleitzone verdienen und mehrfach beschäftigt sind, erhalten Sie bereits entsprechende Meldungen von den Krankenkassen zurück (sichtbar unter dem Menüpunkt Dienste > SV-Meldungen > Meldungen von Krankenkassen). In einer solchen Meldung teilt Ihnen die Krankenkasse mit, ob der Arbeitnehmer nach der Gleitzonenregelung abgerechnet werden darf oder nicht. Sofern es sich um einen Gleitzonenfall handelt, erhalten Sie zusätzlich das Gesamtentgelt aller Beschäftigungen. Aus diesem Gesamtentgelt können Sie dann das Fremdentgelt ermitteln und in die o.g. Felder Fremdentgelt lfd – manuell und Fremdentgelt einmal – manuell eintragen.

    Derzeit ist die Datenqualität der von den Krankenkassen gelieferten Meldungen verbesserungswürdig. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Übernahme in edlohn/ETAXlohn noch nicht empfehlenswert. Sobald sich die Qualität verbessert hat, werden wir Sie bei der Übernahme der gemeldeten Daten unterstützen. Da die Meldungen i.d.R. eine Korrektur der Abrechnung nach sich ziehen, beurteilen Sie vorerst bitte noch selbst, ob bzw. welche Daten Sie in der Abrechnung (ggf. über eine Korrektur) berücksichtigen möchten.

    Rückmeldungen bezüglich der Mehrfachbeschäftigung zur Überprüfung der Überschreitung der BBG können von den Krankenkassen erst ab Januar 2013 geliefert werden. Das Entgelt aus der anderen Beschäftigung ist bis dahin noch vom Arbeitnehmer zu erfragen und in die Abrechnungsdaten einzutragen.

 

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