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Neue Version 7.9.1 online

Jahreswechsel 2012/2013, Neuerungen in Unfallversicherung, An- und Abmeldung bei Betriebsübergang (Auslieferung 29.11.2012)

  • Freischaltung Dezemberabrechnung
    Mit Auslieferung der neuen Version 7.9.1 kann der Dezember 2012 abgerechnet werden. Die Abrechnung für Januar 2013 bleibt voraussichtlich bis 08.01.2013 gesperrt.
  • Jahreswechsel 2012/2013
    Umsetzung der Lohnsteuerberechnung 2013
    Umsetzung der Lohnsteuerbescheinigung 2013
    Umsetzung der Lohnsteueranmeldung 2013
    Automatische Schätzung Beitragsnachweise Januar 2013 mit der Abrechnung Dezember 2012
  • AAG-Verfahren
    Bei Erstattungsart „Überweisung“ ist nach  den Wünschen der Umlagekassen der Kontoinhaber anzugeben. In das neue Feld „Kontoinhaber“  wird systemseitig der Mandantenname eingetragen. Falls dies nicht korrekt sein sollte, kann das Feld bei der Bankverbindung geändert werden. Ab 01.01.2013 soll gewährleistet sein, dass der vom Arbeitgeber gemeldete Verwendungszweck benutzt wird. Aus diesem Grund können Sie in dem neu angelegten Feld „AAG-Verwendungszweck“ den gewünschten Verwendungszweck hinterlegen. Der Verwendungszweck ist Bestandteil des AAG-Antrages (DBBV) und kann von Ihnen pro Krankenkasse hinterlegt werden. Das neue Feld ist zu finden bei der KK-Monatsabrechnung > Bearbeiten > Erstattung Lohnfortzahlung im Bereich der AAG-Bankverbindung.
  • Unfallversicherung
    Die Unfallversicherung wird die Prüfungen der abgegebenen SV-Meldungen um 01.12.2012 noch einmal erheblich verschärfen.
    Mögliche Ursachen für fehlerhafte DEÜV-Meldungen:
    - Meldungen mit einem Unfallversicherungs-Entgelt (UV-Entgelt) von 0,00 EUR
    -
    Meldungen mit falschen Mitgliedsnummern  z.B. 111111111
    - Meldungen mit unzulässigen UV-Gründen, insbesondere A07 bei Verwendung von GTS 77777777 der nur für Mitarbeiter von UV-Trägern anzuwenden ist

    Ab 01.12.2012 werden von den Datenannahmestellen alle eingehenden SV-Meldungen mit Anhängen zur Unfallversicherung gegen ein zentrales Mitgliedsnummernverzeichnis geprüft und bei ungültiger Mitgliedsnummer abgewiesen.
    Um diese Abweisungen zu vermeiden, haben wir in edlohn eine Möglichkeit zur Prüfung der Mitgliedsnummer geschaffen.  Beim Anlegen einer neuen Unfallversicherung haben Sie die Möglichkeit, online zu prüfen, ob die eingegebene Mitgliedsnummer tatsächlich existiert. Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung von der Unfallversicherung, ob es sich um eine registrierte Mitgliedsnummer handelt.

    Unklarheiten klären Sie bitte mit der zuständigen Unfallversicherung.

    Für den aktuellen Mandantenbestand erhalten Sie bei einer nicht registrierten Mitgliedsnummer eine entsprechende Systemnachricht.
    Solange die Mitgliedsnummer nicht korrekt erfasst und neu geprüft wurde, werden SV –Meldungen nicht elektronisch versendet, da in jedem Fall eine Abweisung bei der Annahmestelle erfolgt.
    Erst wenn die Mitgliedsnummer den Status „registriert“ hat, können die SV-Meldungen wieder elektronisch versendet werden.

    Systemseitige Berechnung der neuen DBUV-Abgabegründe zur Unfallversicherung
    Künftig muss begründet werden, warum bei SV-Meldungen ein UV-Entgelt von 0,00 EUR gemeldet wird.  Folgende UV-Gründe sind bei 0,00 EUR UV-Entgelt zulässig:

    B04 – Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgeltes in einer vorangegangenen Entgeltmeldung
    B05 – Entgelt wird in einer weiteren Meldung mit Abgabegrund 91 gemeldet
    B06 – UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle dieser Entgeltmeldung angegeben
    B09 – Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Entgeltmeldung erfordern

    Für Sie bedeuten diese neuen UV-Gründe keinen Mehraufwand. Die Gründe werden von edlohn systemseitig berechnet.

    Abweisung von Meldungen mit unzulässigen Gefahrtarifen
    Der Gefahrtarif 77777777, der in vielen Unfallversicherungen angeboten wird, ist eine trägereigene Gefahrtarifstelle. Das bedeutet, dass dieser Gefahrtarif nur für Arbeitgeber anzuwenden ist, die selbst eine Unfallversicherung sind.

    Ab 01.12.2012 wird die Prüfung der Datenannahmestellen dahingehend verschärft, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber keine Unfallversicherung ist, die SV-Meldungen mit  GTS 77777777 und Abgabegrund 07 abgewiesen werden.

    Damit es nicht zu solchen Abweisungen kommt, werden wir SV-Meldungen mit ungültigen GTS ab der neuen Version 7.9.1 nicht mehr elektronisch versenden.
    Um  die SV-Meldung doch noch elektronisch versenden zu können, müssten Sie rückwirkend ab Januar 2012 bzw. ab Beschäftigungsbeginn des Arbeitnehmers einen gültigen Gefahrtarif erfassen.
    Falls Sie keine Korrektur für das gesamte Jahr vornehmen möchten, bleibt Ihnen nur die Übermittlung der SV-Meldungen über SVnet.

    Ab Januar 2013 wird eine Abrechnung mit der Gefahrtarifstelle 77777777 nicht mehr möglich sein.
    Falls Ihnen Ihre korrekte Gefahrtarifstelle nicht bekannt ist, setzten Sie sich bitte umgehend mit der zuständigen Unfallversicherung in Verbindung.

 

  • SV-Meldungen bei Betriebsübergang
    Bei Änderung einer Betriebsnummer wegen eines Betriebsüberganges (§ 613a BGB) ist eine Abmeldung mit dem Meldegrund 30 und eine Anmeldung mit dem Meldegrund 10 zu tätigen.  Bei den Abrechnungsdaten der Betriebsstätte wurde ein neues Feld "Betriebsübergang" angelegt. Durch die Umstellung dieses Feldes auf „Ja“ wird eine Abmeldung Gr30 zum Ende des vorangegangenen Monats und eine Anmeldung Gr. 10 zum Beginn des aktuellen Monats für alle Arbeitnehmer der Betriebsstätte erzeugt.
    Die Meldungen werden nur erzeugt, wenn das neue Feld auf „Ja“ gestellt und im gleichen Monat die Betriebsnummer der Betriebsstätte geändert wurde.

 

  • Export Buchungen in Navision
    Der Export der Buchungsliste ist nun auch für Navision-Buchhaltungen möglich.
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