Neue Version 8.3 - Online
SEPA - Stufe 1, PISA, ADP-Archiv, estatistik.core (Auslieferung Donnerstag, 26.9.2013)
Die neue Version 8.3 bringt einige Systemerweiterungen, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern werden. Die Schwerpunkte in der Lohnentwicklung der eurodata lagen dabei in den vergangenen Wochen in folgenden Bereichen:
-
SEPA - Stufe 1 (Komfortumstellung der IBAN)
Mit der neuen Version wird im Bereich der Bankverbindungen die im SEPA-Verfahren notwendige IBAN eingeführt. Gleichzeitig findet im Rahmen der Auslieferung eine erste zentrale Datenmigration von Bankleitzahl und Kontonummer in IBAN und BIC statt.
Um in den kommenden Monaten bei Neuanlagen die Einrichtung von Bankverbindungen auch in den Fällen schnell abwickeln zu können, in denen die IBAN vom Arbeitgeber noch nicht geliefert wird, haben wir zusätzlich einen IBAN-Generator direkt in die Abrechnungsdaten integriert.
Unser TIPP: Die IBAN-Umrechnung ist im Detail sehr komplex. Nicht für jede bestehende Bankverbindung kann automatisiert eine IBAN ermittelt werden. Fragen Sie bitte bei den Bankverbindungen, die sich aufgrund von Bankenfusionen nicht automatisch umrechnen lassen, frühzeitig bei Ihren Mandanten bzw. deren Arbeitnehmer nach, damit die notwendige Nachpflege vor den Jahreswechselarbeiten erledigt ist.
Regeln zur IBAN-Umrechnung -
Automatische Übergabe von Auswertungen beim Abrechnen in Archiv-Systeme (PISA/edarchiv-online, ADP-Archiv)
Im Rahmen der monatlichen Abrechnung können Sie mit der Version 8.3 automatisiert die für einzelne Mandanten voreingestellte Anzahl von Auswertungen in die an edlohn/ETAXlohn angebundenen Archivsysteme hochladen.
Zudem sind die hochladbaren Auswertungen um die Beitragsnachweise sowie die Anlagen zu den Beitragsnachweisen erweitert worden. -
estatistik.core (vierteljährliche Verdiensterhebung)
Der Gesetzgeber verlangt ausgewählten Arbeitgebern einige statistische Erhebungen ab. Die neueren Verfahren sehen dabei im Rahmen des Projektes http://www.statspez.de/core/ auch eine elektronische Übermittlung vor. Der Einstieg in estatistik.core erfolgt in edlohn nun anhand der vierteljährliche Verdiensterhebung.
Im ersten Schritt erfolgte mit der neuen Version 8.3 die fachlich-inhaltliche Umsetzung auf der Basis des Papierverfahrens. Sie haben somit schon den Nutzen einer automatischen Zusammenstellung des statistischen Zahlenmaterials. In den kommenden Wochen wird die technische Infrastruktur zur elektr. Übermittlung aufgebaut, so dass Sie voraussichtlich im Frühjahr 2014 die elektronischen Meldungen an die Statistischen Landesämter direkt aus edlohn heraus anstoßen können. -
Nettomethode bei der Lohnpfändung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17.4.2013 (10 AZR 59/12) festgelegt, dass künftig die Berechnung des pfändbaren Betrags nur noch nach der sog. Nettomethode erfolgen soll. Diese Berechnungsmethode ist nun umgesetzt.
-----------------