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Neuer Tätigkeitsschlüssel wird ab Dezember 2011 zum Pflichtfeld

Systemprüfung in edlohn wird verschärft

Mit der Freigabe der Versionen 7.3 und  7.4  haben wir Sie bereits auf die Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels ab Dezember 2011 hingewiesen.

DEÜV-Meldungen mit einem Beginn- oder Ende-Datum vor dem 01.12.2011 werden auch künftig mit dem bisher gültigen fünfstelligen Tätigkeitsschlüssel gemeldet. Ab-, Unterbrechungs- oder Jahresmeldungen, deren Ende-Datum nach dem 30.11.2011 liegt, sind jedoch zwingend mit dem neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel zu melden. Ansonsten erfolgt eine Abweisung durch die Annahmestellen der Sozialversicherung.

Ab der Dezemberabrechnung 2011 ist es daher in edlohn zwingend erforderlich den Tätigkeitsschlüssel in den Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers einzupflegen.

Alle Informationen zum neuen Tätigkeitsschlüssel

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