Neuregelungen zu Gleitzonenfällen ab Januar 2013
Bis Ende 2014 geltende Übergangsregelung in edlohn bereits umgesetzt
Da die Minijobgrenze ab Januar 2013 von 400,00 auf 450,00 Euro angehoben wird, verschiebt sich auch die sogenannte Gleitzone um 50,00 Euro. Sie liegt nun zwischen 450,01 bis 850,00 Euro.
In der Gleitzone zahlt der Arbeitgeber den vollen Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung. Der Anteil des Arbeitnehmers steigt progressiv an, bis er bei einem Verdienst von 850,00 EUR den vollen AN-Anteil erreicht.
- Grundsätzliche Vorgehensweise ab 1.1.2013
An den grundsätzlichen Regelungen für die Gleitzone ändert sich durch die neuen Grenzen nichts. Daher gilt für alle Mitarbeiter mit einem Arbeitsentgelt von 450,01 EUR bis 850,00 EUR, die nach der Gleitzonenregelung abgerechnet werden sollen, ab Januar 2013 grundsätzlich die neue Gleitzonen-Formel.
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Umsetzung in edlohn
Ab dem Abrechnungsmonat Januar 2013 rechnet das System grundsätzlich mit der neuen (für den Arbeitnehmer günstigeren) Gleitzonenformel. - Ausnahmeregelungen
- Zum 31.12.2012 bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit Verdienst zwischen 400,01 EUR und 450,00 EUR
Es gibt gute Gründe, warum ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst zwischen 400,01 EUR und 450,00 EUR auch nach der Anhebung der Minijob-Grenzen weiter pflichtversichert sein möchte (z.B. bei privater Krankenversicherung des Ehegatten). Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine bis 31.12.2014 geltende Übergangsregelung geschaffen, wonach bei einem Verdienst zwischen 400,01 EUR und 450,00 EUR die Beiträge weiter nach der (alten) Gleitzonenregel berechnet werden können.
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Umsetzung in edlohn
Ab dem Abrechnungsmonat Januar 2013 gibt es (nach Auslieferung der Jahreswechsel-Version) in den Abrechnungsdaten unter SV-Merkmale > Mehrfachbeschäftigung / Gleitzone ein neues Merkmal Übergangsregelung bis 31.12.2014.
Stellen sie dieses Merkmal auf JA, wenn
- der Arbeitnehmer einen Verdienst zwischen 400,01 EUR und 450,00 EUR hat
und
- nach der alten Regelung pflichtversichert bleiben möchte. - Zum 31.12.2012 bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit Verdienst zwischen 800,01 EUR und 850,00 EUR
Es erfolgt grundsätzlich eine allgemeine Beitragsberechnung ohne Anwendung der Gleitzone. Der Arbeitnehmer kann jedoch die Anwendung der neuen Gleitzonen-Regel beantragen.
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Umsetzung in edlohn/ETAXlohn
Beantragt der Arbeitnehmer die Anwendung der Gleitzonen-Regelung, stellen Sie in den Abrechnungsdaten unter SV-Merkmale > Mehrfachbeschäftigung / Gleitzone das Merkmal Gleitzonenregelung auf JA.