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Pendlerpauschale 2007 und 2008

Vorjahres-Korrektur ohne Schwierigkeiten möglich

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 30.12.2008 (IV C 5 - S 2351/08/10005) Stellung dazu genommen, wie die Auswirkungen des BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden können.

Die Änderungen der pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse und geldwerten Vorteile aus Sachleistungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können in edlohn über Vorjahres-Korrektur berücksichtigt werden.

  • Korrektur der Lohnsteuer

Insbesondere bei einer Korrektur des Jahres 2007 ergeben sich steuerlich einige formalrechtliche Punkte, die zu beachten sind. Aus diesem Grund haben wir für Sie die Vorgehensweise im Zusammenhang mit den Korrekturen zur Pendlerpauschale in einer kurzen Anleitung zusammengefasst. Ebenfalls stellen wir Ihnen ein Muster des notwendigen formlosen Antrags zur Änderung der LSt-Bescheinigung 2007 zur Verfügung. 

Sollten Sie zusätzlich Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre kostenfreie edlohn-Hotline (0681/8808-333).

  • Korrektur der Beiträge zur Sozialversicherung

SV-rechtlich werden alle sich ergebenden Änderungen vollautomatisch aufgerollt und systemseitig abgewickelt. Sie brauchen also weder melderechtlich noch beitragsrechtlich manuell einzugreifen. Auch die Korrektur-Beitragsnachweise, die aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds notwendig sind, werden automatisch für Sie erstellt und übermittelt.

  • Hinweis für Datev-Anwender

In den vergangenen Tagen gingen in unserer Hotline vermehrt Anfragen von Datev-Anwendern zum Thema Pendlerpauschale ein. Deshalb hier der Hinweis, dass sich die Interessengemeinschaft der Datev-Anwender (IDA e.V.) dem Thema Pendlerpauschale angenommen hat.

Näheres zum Thema Pendlerpauschale finden Sie auf der WEB-Site des IDA e.V.

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