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LSt-Bescheinigungen einfach und dennoch sicher übermitteln

In edlohn werden die LSt-Bescheinigungen und LSt-Anmeldungen bereits authentifiziert übermittelt

Derzeit verschicken die Finanzämter flächendeckend Rundschreiben an die steuerpflichtigen Unternehmen mit dem Hinweis, dass die LSt-Bescheinigungen für Arbeitslöhne ab dem Kalenderjahr 2009 authentifiziert übermittelt werden müssen.

Die Authentifizierung erfordert bei herkömmlichen Systemen eine umständliche, mehrstufige Prozedur im ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung.

Einfach und komfortabel ist das Verfahren jedoch in der ASP-Lösung edlohn. Weder unsere Anwender noch deren Mandanten müssen sich im ElsterOnline-Portal registieren. Es ist der Vorteil des ASP-Modells in edlohn, dass alle Daten zentral und durch eurodata authentifiziert übermittelt werden.

Am Beispiel der LSt-Bescheinigung zeigt sich, dass die Zeiten für Lohnbüros, die mit einer Vor-Ort-Lösung die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen, zunehmend schwieriger werden. Mehr und mehr Zertifikate müssen beantragt und in die Abrechnungs-Software importiert werden.

Bevor Sie die Technik in der Lohnabrechnung einholt - wechseln Sie besser zu edlohn.

Schreiben der Finanzämter

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