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Regierungsentwurf setzt konsequent auf elektronische Kommunikation

Das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerbürokratieabbaugesetz soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2008 abgeschlossen sein

Ende Juli 2008 wurde der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) veröffentlicht.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Strategie weiter konsequent fortgesetzt, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen.

So sollen Unternehmen unter anderem verpflichtet werden, Steuerbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Die jährlichen Schwellenwerte für die Abgabe von LSt-Anmeldungen sollen wie folgt angehoben werden
    • jährliche Abgabe bei weniger als 1.000 EUR LSt/Jahr
    • vierteljährliche Abgabe zwischen 1.000 und 4.000 EUR LSt/Jahr
    • monatliche Abgabe ab 4.000 EUR LSt/Jahr
  • Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen die steuerliche Außenprüfung und die Prüfung durch den Träger der Rentenversicherung zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Dazu soll das Betriebsstättenfinanzamt den Prüfungszeitraum und den Beginn der Außenprüfung mit dem Träger der Rentenversicherung abstimmen.
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