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Fiskus forscht nach Rentnern

Ab Oktober 2009 werden die Finanzämter Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern

Nach der Bundestagswahl kommt auf die Rentner etwas zu. Ab 1. Oktober erhalten die Finanzämter elektronische Kontrollmitteilungen über alle Altersbezüge seit 2005.

Der Fiskus wird damit in die Lage versetzt, sämtliche Rentner zu kontrollieren und diejenigen herauszufischen, die aufgrund des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004 seit 2005 eine Steuererklärung hätten abgeben müssen.

  • Keine Bagatellgrenze geplant

Bei über einer Million Rentnern rechnet die deutsche Steuergewerkschaft mit Nachforderungen von durchschnittlich 400 Euro pro Jahr und fordert eine Bagatellgrenze.

Das Bundesfinanzministerium teilte jedoch kürzlich mit, dass keine Bagatellgrenze geplant ist.

Daher gilt folgende Faustformel für die Rentenbesteuerung 2008: Jeder alleinstehende Rentner, der 2008 in Rente ging und mehr als 1400 Euro gesetzliche oder betriebliche Rente, Kapitaleinkünfte oder sonstige steuerpflichtige Bezüge bezieht, wird Steuern nachzahlen müssen.

  • Empfehlung: Frühzeitige Information an die beschäftigten Arbeitnehmer Ihrer Mandanten

Viele Rentner werden der Aufforderung der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung hilflos gegenüberstehen. In der Frage, was zu tun ist, wird der erste Ansprechpartner wohl innerhalb der Familie gesucht werden.

Wir empfehlen deshalb, auf den Verdienstbescheinigungen aller Arbeitnehmer Ihrer Mandanten zu dem Thema zu informieren und sich als kompetenter Ansprechpartner für die Rentenbesteuerung ins Gespräch zu bringen.

Anwender von edlohn erhalten weitere Infos zu dem Thema unter
lohn-hotline@eurodata.de

 

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