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rvBEA – GML57 - Elektronische Anforderung einer Gesonderten Meldung

Endgültiger Start des Elektronischen Anforderungs-Verfahrens (rvBEA-GML57)

Seit dem Update am 11.04.2019 haben sich bereits ca. 90% aller Mandanten aus edlohn/ETAXlohn bei der Deutschen Rentenversicherung zur Teilnahme am neuen Verfahren registriert.

Bis heute haben wir ca. 80 Anforderungen von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Im Laufe der Woche werden wir diese Anforderungen ins System einspielen. Damit startet das elektronische Verfahren rvBEA-GML57 endgültig.

Was geschieht bei einer Anforderung in edlohn?

Beim Öffnen eines Mandanten wird überprüft, ob für einen der Arbeitnehmer eine Anforderung einer gesonderten Meldung 57 von der Deutschen Rentenversicherung vorliegt.

Ist dies der Fall, wird zunächst geprüft, ob eine 57er Meldung erstellt werden kann oder ob ein s.g. Hinderungsgrund zu übermitteln ist. Ein Hinderungsgrund kann z.B. sein, dass der Arbeitnehmer zwischenzeitlich ausgeschieden ist oder es wurde bereits eine Entgeltmeldung übermittelt, die den angeforderten Zeitraum beinhaltet.

In diesem Fall erhalten Sie eine Systemnachricht mit dem Hinweis, dass eine Anforderung vorliegt und die Rentenversicherung eine Rückmeldung mit dem betreffenden Hinderungsgrund erhalten hat.

Liegt kein Hinderungsgrund vor, wird geprüft, ob das Meldezeitraumende in einem bereits abgerechneten Monat liegt. Ist dies der Fall, wird der Arbeitnehmer systemseitig bis zu diesem Monat korrigiert und bei der nächsten Abrechnung wird dann die angeforderte gesonderte Meldung Grund 57 erzeugt und versendet.
Auch für diesen Fall wird eine Systemnachricht erzeugt, damit Sie über den Sachverhalt informiert sind.

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