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TIPP: Abschaffung der Rechtskreistrennung im Bereich der Betriebs- und Innungskrankenkassen

Zum 01.07.2017 wurden die in der ITSG-Beitragssatzdatei enthaltenen Differenzierungen der Krankenkassen-Betriebsnummern nach Ost und West aufgegeben. Betroffen sind grundsätzlich Betriebs- und Innungskrankenkassen.

In der ITSG-Beitragssatzdatei werden die getrennten Betriebsnummern Ost und West auf eine führende Betriebsnummer umgestellt, damit sowohl der Hin- als auch Rückweg in den maschinellen Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Zahlstellen nur noch unter einer Betriebsnummer der Krankenkasse erfolgt.

Dies geschieht in der Weise, dass zu der nicht mehr führenden Betriebsnummer aus dem Bereich „Ost“ oder „West“ ein Verweis auf die ab Gültigkeitsdatum 01.07.2017 maßgebende Betriebsnummer des anderen Rechtskreises in die Beitragssatzdatei aufgenommen wird; analog eines Eintrags einer technischen Fusion von Krankenkassen.

In edlohn wird beim Abrechnen eine anstehende Krankenkassenfusion systemseitig erkannt und die entsprechende Krankenkasse beim Abrechnen bereits angelegt. Die Schätzung erfolgt dann auf die Nachfolgekrankenkassen.
Sofern Angaben zu den Bankdaten der Nachfolgekasse gefehlt haben, bekommen Sie beim Öffnen der betroffenen Mandanten einen Hinweis.

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