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TIPP 2015-1: Arbeiten mit der eLohnakte

Haben Sie aus der Anwendung die eLohnakte gestartet, so können Sie trotzdem weiter in edlohn arbeiten. Es ist nicht erforderlich dafür die eLohnakte zu schließen. Optimal gestaltet sich dieses Arbeiten, wenn Sie mit zwei Bildschirmen ausgestattet sind. So können Sie z.B. in der eLohnakte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Arbeitnehmers öffnen und auf dem anderen Bildschirm direkt die Fehlzeit in edlohn bearbeiten und den Erstattungsantrag stellen.

 

TIPP eLohnakte

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