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TIPP: Bauhauptgewerbe – Azubi im Auslernjahr

Vorgehensweise in edlohn bei Ende der Ausbildung mit anschließender Übernahme

Ausbildung vom 01.09.2015 bis 31.08.2018 mit Übernahme zum 01.09.2018 und 10 genommenen Urlaubstagen aus dem lfd Jahr

August:

  • Ende der Ausbildung - tatsächlich: 31.08.2018
  • Gewährte Urlaubstage bei Ausbildungsende: 10

Bei Beendigung der Ausbildung sind die aus dem Kalenderjahr erworbenen und bereits gewährten Urlaubstage zu melden (Urlaubstage aus dem Vorjahr dürfen nicht als Restanspruch ins Auslernjahr übertragen werden).

 

September:

  • Personengruppe von 102 – Auszubildende auf 101 – SV-pflichtig ohne besondere Merkmale
  • Arbeitnehmer-Gruppe von Auszubildender – gewerblich auf Gewerblicher Arbeitnehmer
  • Ausbildungsvergütung (Baugewerbe) entfernen
  • Std-Lohn und Std/Zeitlohn erfassen
  • Bruttoverdienst pro Tag (3-Monats-Durchschnitt) eintragen
  • Der genommene Urlaub des lfd Jahres wird nicht immer richtig auf der Urlaubsübersicht (Entgeltabrechnung) dargestellt und zwar, wenn zum Beispiel noch Resturlaub aus dem Vorjahr beansprucht wird. Ab Januar werden erst die Beschäftigungstage bei Azubis im Auslernjahr gezählt und der Urlaubsanspruch würde erst ab Februar bestehen (vgl. gew. AN). Die Urlaubsübersicht auf der Entgeltabrechnung am besten mit den tatsächlich genommenen Urlaubstagen aus dem lfd Jahr abgleichen und ggf. über die Vortragswerte Vortrag Urlaubstage lfd Jahr – gewährt nachpflegen.

 

Für alle Auszubildenden werden, unabhängig ob mit bestandener Prüfung (Meldeart 52) oder bei vorzeitigem Abbruch (Meldeart 51), immer das Enddatum der Ausbildung sowie die im Auslernjahr gewährten Urlaubstage, ohne übertragene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, mit dem Datensatz URMEL übermittelt.

Beispiele:

1. Ein Auszubildender beendet seine Ausbildung am 16.06.2018. Er hat aus 2017 noch einen Resturlaubsanspruch von 5 Tagen. Da sein Anspruch aus dem Kalenderjahr noch nicht anteilig gewährt wurde, ist das Merkmal Gewährte Urlaubstage bei Ausbildungsende in der Juni-Abrechnung auszunullen.

2. Ein Auszubildender beendet seine Ausbildung am 17.07.2018. Er hat keinen Resturlaubsanspruch mehr. In den Osterferien hatte er bereits 10 Tage Urlaub genommen. Im Merkmal Gewährte Urlaubstage bei Ausbildungsende sind in der Juli-Abrechnung 10 Tage zu erfassen.

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