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TIPP: Bezugszeitraum euBP-Prüfbescheid

Haben Sie über edlohn euBP-Meldungen versendet und kommt es aufgrund der abgeschlossenen Prüfung zu einem Prüfbescheid, versendet die Rentenversicherung die euBP-Prüfbescheide zusätzlich zum Postversand auch per PDF an das ASP-Kommunikationscenter der eurodata.

Der Prüfbescheid wird systemseitig in der eLohnakte abgelegt und ist zusätzlich unter Dienste > Elektr. unterstütze Betriebsprüfung (euBP) > euBP Meldungen anzeigen zu sehen.

Der in der eLohnakte systemseitig erzeugte Bezugszeitraum muss nicht zwingend mit dem Zeitraum des Prüfbescheides übereinstimmen.

Er entspricht immer dem Zeitraum, über den die euBP-Meldungen erstellt wurden. So kann es z.B. im Rahmen einer Systemübernahme zu Abweichungen kommen.

Der Bezugszeitraum kann allerdings nachträglich von Ihnen angepasst werden, so dass er dem Prüfzeitraum entspricht.

Beispiel:

Mandant wird seit Januar 2015 in edlohn abgerechnet. Aufgrund einer Prüfungsanordnung werden in edlohn die euBP-Meldungen von Januar 2015 bis Dezember 2015 versendet. Eigentlicher Prüfzeitraum wäre allerdings Januar 2012 bis Dezember 2015.

Als Bezugszeitraum wird in der eLohnakte beim rückübertragenen Prüfbescheid Jan 15 bis Dez 15 angezeigt. Im Prüfbescheid wird als Prüfzeitraum Januar 2012 bis Dezember 2015 angegeben.

 

 

 

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