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TIPP der Woche / Betriebsnummer neuer Arbeitgeber

Wenn bei der Erstellung eines neuen Mandanten noch keine Betriebsnummer vorliegt, ist es nicht empfehlenswert, eine fiktive Betriebsnummer (z.B. 12345678 oder 98765432) zu erfassen. Beim Berechnen des Mandanten entstehen unter Umständen Sofortmeldungen, die dann mit den falschen Betriebsnummern versendet werden bzw. in manchen Fällen ist der Versand solcher Meldungen nicht möglich.

Erfassen Sie nur gültige Betriebsnummern, die Ihnen durch die Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit für den entsprechenden Mandanten mitgeteilt wurden.

Dies hat den Vorteil, dass Sie fehlerhafte SV-Meldungen und die dadurch entstehenden Rückfragen von Krankenkassen vermeiden.

 

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